Das EU-Parlament hat die Etikettierung von Fruchtsäften und Nektaren verbraucherfreundlich geregelt. Mit dieser Neuregelung sollen irreführende Bezeichnungen für Saftmischungen und Beschriftungen wie "Ohne Zuckerzusatz", verhindert werden. "Damit wird der Zuckerzusatz in Produkten verboten, die als Säfte verkauft werden. Zudem will man auf den Zuckerzusatz oder auf Süßstoffe in ähnlichen Getränken aufmerksam machen", so ein Sprecher des Parlaments. Die Mischung von zwei Säften muss zukünftig im Produktnamen wiedergegeben werden.
Zucker: Fruchtsäfte werden klarer gekennzeichnet
Säfte dürfen künftig weder Zucker noch Süßstoffe enthalten, Nektar aus Fruchtpüree und Wasser hingegen schon. Mit dieser Regelung soll der Irreführung von Konsumenten der Riegel vorgeschoben werden.
Saftmischungen
So muss ein Saft, der zu 90 Prozent aus Apfel und zehn Prozent aus Erdbeeren besteht, "Apfel- und Erdbeersaft" genannt werden, während er zurzeit einfach als "Erdbeersaft" ausgezeichnet werden kann. Eine allgemeine Bezeichnung wie "Saftmischung" könnte für Säfte aus drei oder mehr Fruchtsorten benutzt werden. Verbraucher - insbesondere Diabetiker, Eltern und Personen, die Diät halten - haben nun klare Bezeichnungen zur Unterscheidung zwischen "Saft" und "Nektar" und dem Zusatz von Süßstoffen. Zukünftig werden Fruchtsäfte per Definition keinen Zucker oder Süßstoffe enthalten. "Nektare" aus Fruchtpüree und Wasser können Zuckerzusatz und Süßstoffe enthalten. Die Etikettierung "Ohne Zuckerzusatz" wird für Nektare, die künstliche Süßstoffe wie Saccharin enthalten, nicht erlaubt sein, um eine Irreführung zu vermeiden.
Weitere Schritte
EU-Parlament und EU-Rat haben informell schon zugestimmt. Der EU-Rat muss die Regeln noch offiziell verabschieden. Produkte, die vorher auf den Markt kamen oder etikettiert wurden, können noch bis zu drei Jahre später verkauft werden. Die EU-Länder müssen innerhalb von 18 Monaten ratifizieren.