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Zerstörtes Naturjuwel

Klein Sölktal wurde durch Jahrhundert Regen verwüstet. Geschädigte Almauftreiber müssen, wenn sie das Vieh vor der Erfüllung von 60 Alpungstagen frühzeitig abtreiben müssen, innerhalb von zehn Werktagen eine Meldung mit der Begründung Höhere Gewalt an die Agrarmarkt Austria richten.
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Mit großer Betroffenheit besuchte Landwirtschaftskammer- Vizepräsident Hans Resch und Kammerdirektor Werner Brugner das vom Jahrhundertunwetter zerstörte Kleine Sölktal. Heftige Regenfälle mit über 100 Liter Regen pro Quadratmeter hatten die Almböden zum Rutschen brachten, Wege und Straßen zerstört und Vieh und Menschen eingeschlossen. Nur mit großer Mühe der Einsatzkräfte und des Österreichischen Bundesheers konnten die eingeschlossenen Urlauber und Bäuerinnen und Bauern ausgeflogen oder mit dem notwendigsten per Hubschrauber versorgt werden.

Meldepflicht bei vorzeitigem Almabtrieb

"Die Zerstörungen sind unglaublich. Bei vielen Almen sind große Flächen vermurt oder der Boden bis zum Felsen abgerutscht. Es ist ein riesiges Glück, dass weder Mensch noch Vieh verletzt wurden" zeigt sich Vizepräsident Resch nach einem Hubschrauberrundflug tief betroffen". Wichtig ist nun, dass die geschädigten Almauftreiber, wenn sie das Vieh vor der Erfüllung von 60 Alpungstagen frühzeitig abtreiben müssen, eine Meldung mit der Begründung Höhere Gewalt an die Agrarmarkt Austria innerhalb von 10 Werktagen richten müssen. "Die Bezirkskammern stehen mit Rat und Tat zur Verfügung. In den nächsten Tagen werden wir alle betroffenen Almauftreiber zu einer Informationsveranstaltung einladen" so Resch weiter.

Land sagt Hilfe zu

Die steirische Landesregierung hat zugesagt rasch Mittel aus dem Katastrophenfond zur Verfügung zu stellen. Die erste Anlaufstelle für die Meldung der Schäden ist die Gemeinde, bei der mittels Privatschadensausweis Schäden erfasst werden können.
Links zum Thema
  • Unwetter hinterlässt schwere Schäden im steirischen Sölktal
20.07.2010
Autor:Martin Rinner
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