Aktionsplan zielstrebig einhalten. Erstes Aufatmen für die Landwirtschaft nach dem heutigen Wildschweingipfel. "Wir haben mit den Jägern einen Fünf-Punkte-Aktionsplan fixiert", betonte Verhandlungsleiter Josef Herzog, Bezirkskammerobmann von Graz/Umgebung. Und weiter: "Bei konsequenter Umsetzung ist es möglich, das Schwarzwild in der Steiermark stark zu reduzieren. Nur so können fatale Schäden in der Landwirtschaft und Natur verhindert werden". Mit Nachdruck verlangt die steirische Landwirtschaftskammer eine zielstrebige Einhaltung des festgelegten Fünf-Punkte-Aktionsplanes.
Der Fünf-Punkte-Aktionsplan. Die fünf Maßnahmen wurden zwischen den Kammerobmännern, den Bezirksjägermeistern und der Bezirksverwaltungsbehörde der betroffenen Bezirke Weiz, Graz/Umgebung und Bruck/Mur auf freiwilliger Basis fixiert. Sie umfassen folgende Punkte:
1) Rehwildfütterung nur mehr mit Raufutter
Herkömmliche Rehwildfutterstellen sind eine potenzielle Futterquelle für Schwarzwild. Daher wird im betroffenen Gebiet den Rehen nur mehr Raufutter gereicht. So wird verhindert, dass dem Schwarzwild bekömmliches Getreide als Futter zur Verfügung steht.
2) Lockfütterungen (Kirrungen) stark reduzieren
Lockfütterungen mit Mais werden stark reduziert, die Futterstellen kontrolliert und der Abschuss dokumentiert. Davon erwartet man sich, dass an diesen Kirrstellen Schwarzwild gezielt erlegt werden kann. Erlegtes Schwarzwild muss dann dem Bezirksjagdamt gemeldet, allenfalls sogar vorgelegt werden (Grünvorlage). Mit diesem System hat man im Bezirk Bruck an der Mur gute Erfolge erreicht, weil ein gezielter Abschuss möglich ist.
3) Nur mehr bezirks- und revierübergreifende Treib- und Riegeljagden
Damit wird eine höhere Abschussquote erwartet, weil Schwarzwild auch bei Flucht über die Grenzen des Bezirkes oder der Reviere erlegt werden kann.
4) Einsatz von speziell ausgebildeten Hunden
Bei den bezirks- und revierübergreifenden Treib- und Riegeljagden werden nur mehr speziell auf Schwarzwild ausgebildete Hunde eingesetzt. So wird Schwarzwild besser aufgespürt.
5) Rasche Unterstützung durch die Jägerschaft
Werden Wildschweine oder deren Schäden von Bauern gesichtet, so wird dies künftig neben den verantwortlichen Jägern auch dem Bezirksjagdamt gemeldet. Damit soll erreicht werden, dass rasch und überregional jagdliche Maßnahmen ergriffen werden können.
Nächster Wildschweingipfel im Sommer. Um den Erfolg dieser Maßnahmen sowie den Umsetzungsstand zu überprüfen, findet bereits im Sommer ein weiterer Wildschweingipfel statt.
Der Fünf-Punkte-Aktionsplan. Die fünf Maßnahmen wurden zwischen den Kammerobmännern, den Bezirksjägermeistern und der Bezirksverwaltungsbehörde der betroffenen Bezirke Weiz, Graz/Umgebung und Bruck/Mur auf freiwilliger Basis fixiert. Sie umfassen folgende Punkte:
1) Rehwildfütterung nur mehr mit Raufutter
Herkömmliche Rehwildfutterstellen sind eine potenzielle Futterquelle für Schwarzwild. Daher wird im betroffenen Gebiet den Rehen nur mehr Raufutter gereicht. So wird verhindert, dass dem Schwarzwild bekömmliches Getreide als Futter zur Verfügung steht.
2) Lockfütterungen (Kirrungen) stark reduzieren
Lockfütterungen mit Mais werden stark reduziert, die Futterstellen kontrolliert und der Abschuss dokumentiert. Davon erwartet man sich, dass an diesen Kirrstellen Schwarzwild gezielt erlegt werden kann. Erlegtes Schwarzwild muss dann dem Bezirksjagdamt gemeldet, allenfalls sogar vorgelegt werden (Grünvorlage). Mit diesem System hat man im Bezirk Bruck an der Mur gute Erfolge erreicht, weil ein gezielter Abschuss möglich ist.
3) Nur mehr bezirks- und revierübergreifende Treib- und Riegeljagden
Damit wird eine höhere Abschussquote erwartet, weil Schwarzwild auch bei Flucht über die Grenzen des Bezirkes oder der Reviere erlegt werden kann.
4) Einsatz von speziell ausgebildeten Hunden
Bei den bezirks- und revierübergreifenden Treib- und Riegeljagden werden nur mehr speziell auf Schwarzwild ausgebildete Hunde eingesetzt. So wird Schwarzwild besser aufgespürt.
5) Rasche Unterstützung durch die Jägerschaft
Werden Wildschweine oder deren Schäden von Bauern gesichtet, so wird dies künftig neben den verantwortlichen Jägern auch dem Bezirksjagdamt gemeldet. Damit soll erreicht werden, dass rasch und überregional jagdliche Maßnahmen ergriffen werden können.
Nächster Wildschweingipfel im Sommer. Um den Erfolg dieser Maßnahmen sowie den Umsetzungsstand zu überprüfen, findet bereits im Sommer ein weiterer Wildschweingipfel statt.
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