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Wildschweineplage im Almenland

Rund 100 Hektar Grünland hat zuletzt eine Wildschweinrotte von 50 Tieren vom Sommeralm-Teichalmgebiet bis zur Tyrnauer-Alm verwüstet. Die Landwirtschaftskammer verlangt Entschädigungen für die betroffenen Bauern sowie "jagdliche Maßnahmen". Am kommenden Freitag findet dazu ein "Wildschweingipfel" statt.
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Entschädigungen und jagdliche Maßnahmen gefordert
Besonders arg betroffen von der explosionsartigen Vermehrung der Wildschweine sind derzeit die Bezirke Weiz, Graz/Umgebung und der südliche Teil von Bruck/Mur. Dazu Sepp Herzog, Kammerobmann von Graz/Umgebung: "Wir beobachten eine starke Vermehrung. Die Reproduktionsrate liegt bei bis zu 400 Prozent. Die angerichteten Schäden im steirischen Almenland bis hin zur Tyrnauer Alm beziffert Herzog mit mindestens 200.000 Euro. Die Landwirtschaftskammer verlangt entsprechende Entschädigungen für die betroffenen Bauern. Außerdem ist die Jägerschaft aufgefordert das Wildschweinproblem in den Griff zu bekommen, jagdliche Maßnahmen sind zu setzen. 
 
Wildschweingipfel am Freitag
Um der Problematik Herr zu werden, wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die am kommenden Freitag unter der Federführung der Landwirtschaftskammer tagen wird.  Mit dabei sind die betroffenen Kammerobmänner, die Bezirksjägermeister und Vertreter der Bezirkshauptmannschaften. 

Sorge: Ausgleichszahlungen
Betroffene Landwirte werden ersucht geschädigte Flächen über die Bezirkskammer der Agrarmarkt Austria zu melden, damit es bei Kontrollen zu keinen Beanstandungen und Sanktionen kommt. Leider können die geschädigten Flächen vorerst beim Mehrfachantrag 2011 nicht mehr als Futterflächen angerechnet werden. Eine Anrechnung als Futterfläche ist nach einer Rekultivierung und vorhandener Grasnarbe wieder möglich. Im Zuge des Almauftriebes wird dann beurteilt, wie viel Futterfläche tatsächlich vorhanden ist. Dementsprechend wird dann eine Korrektur beim Mehrfachantrag 2011 durchgeführt. In dieser Frage ist dann der Kontakt mit der zuständigen Bezirkskammer herzustellen. Ähnliches gilt für Grünlandflächen am Heimbetrieb. Grundsätzlich gilt: Die Antragstellung hat die tatsächliche Nutzung abzubilden.
Eine Flächenreduktion von Grünland kann auch Auswirkungen auf die Betriebsprämie haben, wenn weniger beihilfefähige Fläche verfügbar ist und damit nicht alle Zahlungsansprüche genutzt werden können. Auch bei der Ausgleichszulage führt eine Gründlandflächenreduktion zu verminderten Prämienauszahlung.
 

05.04.2011
Autor:Rosemarie Wilhelm
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