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Wiederholte Erosion ist überwiegend hausgemacht

Alle Jahre wieder­ wird nach starken­ Niederschlägen ­wertvoller Boden­ ­zerstört. Die Schäden sind für Bauern und Anrainer fatal. Langfristig sinken die Erträge und die Bodenbearbeitung wird schwerer.
Bodenerosion © Lazar
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Bodenerosion © Lazar
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Bodenerosion © Lazar
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Wenn Jahr für Jahr im Sommer starke Niederschläge kommen, wiederholt sich in manchen Gegenden ein schrecklicher Zustand: Die Erde von Äckern liegt auf den Straßen, verstopft Straßengräben oder ist überhaupt schon in Richtung Schwarzes Meer unterwegs. Inzwischen stellen sich dazu nicht nur Bodenfachleute, Natur- und Wasserschützer und die Straßenverwaltungen, sondern auch viele betroffene Anrainer die Frage, ob das wirklich sein muss. Der Schaden, der durch die Erosion entsteht, ist für den betroffenen Landwirt schwer zu beziffern. Am deutlichsten wird er durch folgende Rechnung bewusst: Ein Boden mit der Bodenklimazahl 50 darf maximal einen halben Millimeter Erde jährlich verlieren, wenn seine Substanz auf Dauer erhalten bleiben soll. Werden ein oder sogar mehrere Zentimeter Erde abgetragen, braucht er also Jahrzehnte bis Jahrhunderte, um den Verlust über die natürliche Bodenbildung auszugleichen.

Irreparable Schäden

Eine wiederholt auftretende Erosion innerhalb weniger Jahre führt zu irreparablen Schäden. Dabei spielt der Verlust an pflanzenverfügbaren Nährstoffen bei einem einzelnen Erosionsereignis nur eine untergeordnete Rolle, sieht man von den damit verbundenen Umweltproblemen einmal ab. Problematischer ist für den Landwirt der Verlust der Huminstoffe. Diese sind nämlich für die Bodenstruktur und somit für den gesamten Luft- und Wasserhaushalt im Boden immens wichtig. Der Verlust von Boden zeigt somit kurzfristig oft keine Auswirkungen auf den Ertrag, langfristig führt er aber mit Sicherheit zu Erschwernissen bei der Bearbeitung und zu Ertragminderungen.

Auch Räumung ist teuer

Wesentlich unangenehmer sind die direkten Auswirkungen einer Erosion sehr oft für angrenzende Flächen, auf denen der Schlamm abgelagert wird. Das Räumen eines Straßengrabens kann zum Beispiel bis zu 15 Euro je Laufmeter kosten. Das Ausbaggern alleine wäre dabei nicht so teuer, aber meist muss das Bankett wieder hergestellt werden. Häufig ist auch der Schlamm zu entsorgen und auf stärker befahrenen Straßen ist auch eine umfangreiche Verkehrssicherung notwendig. Die Räumung und Reinigung von betroffenen Gebäuden sowie der Ersatz von beschädigtem Inventar kann noch erheblich mehr kosten.

Nicht nur höhere Gewalt

Grundsätzlich kann niemand etwas für die Folgen extremer Wetterereignisse. Dennoch ist es nicht möglich, sich immer, wenn Schäden durch Erosion auftreten, auf die "höhere Gewalt" zu berufen. Der Begriff der "höheren Gewalt" ist nämlich nur dann anzuwenden, wenn es sich um ein außergewöhnliches Ereignis handelt, das nicht vorhersehbar und nicht abwendbar durch elementare Naturkräfte herbeigeführt wird. Wenn es also infolge eines Starkregens wie im Jahr 2008 zu einer Hangrutschung kommt, die an dieser Stelle noch nie aufgetreten ist, dann wird man das Argument der "höheren Gewalt" im Fall einer Schadensersatzklage geltend machen können. Wenn aber die Straße unterhalb eines bestimmten Ackers regelmäßig mit Erde verschlämmt ist, dann wird es schwierig werden, dieses Argument erfolgreich aufrecht zu erhalten. In diesem Fall wird wohl kein Sachverständiger mehr behaupten, dass das Ereignis nicht vorhersehbar und nicht abwendbar gewesen wäre.

Fehlender Erosionsschutz beschäftigt bereits die Gerichte

Bereits 2006 wurde ein oberösterreichischer Landwirt, der Mais ohne Erosionsschutz auf einem 15 bis 27 Prozent geneigten Hang in Falllinie angebaut hatte, vom Obersten Gerichtshof (OGH) zum Schadenersatz verpflichtet, nachdem aus diesem Feld Erde in den Keller eines Anrainers geschwemmt worden war. Das OGH-Urteil bezog sich zwar damals nur auf die Höhe der Schadenersatzleistung, es lag ihm jedoch die freiwillige Einsicht des betroffenen Landwirts über die nicht sachgemäße Bewirtschaftung zugrunde. Für die Beurteilung der Bewirtschaftung wurden bereits in der zweiten Instanz neben den rechtlichen Grundlagen (Wasserrechtsgesetz, §39, Abs. 1 und 3) auch die offiziellen fachlichen Empfehlungen herangezogen.

Möglichkeiten nutzen

Reihenkulturen auf steilen Flächen ohne Erosionsschutz in Falllinie anzubauen ist nicht zu befürworten. Es gibt Möglichkeiten, das Problem zu entschärfen. Die Alternative zum aktiven Erosionsschutz aus eigenem Antrieb ist aber, dass das Problem auf gesetzlicher Ebene gelöst wird, um allgemeine Schutzinteressen zu wahren. Spätestens dann muss man sich als Landwirt fragen, ob das wirklich notwendig ist.
Titelseite Erosionsschutzfolder © LFI
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Folder: Bodenerosion auf Ackerflächen

In allen Bezirkskammern liegt diese informative Fachbroschüre "Bodenerosion auf Ackerflächen" auf. Sie gibt einen interessanten Überblick über die Erosions-Problematik, den rechtlichen Rahmen und zeigt aktuelle Lösungsansätze zum Thema "Erosion durch Wasser" auf. Die letzte Seite dieser Fachbroschüre listet die Kontakt­adressen jener Fachberater, die bei der Planung von Erosions-Schutzmaßnahmen auf Äckern mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Downloads zum Thema
  • Erosionsschutzfolder (pdf)
04.07.2011
Autor:Heinrich Holzner
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