Ein Fahrtrecht ist das Recht über einen fremden Grund zu gehen und zu fahren. Es wird in der Regel durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Grundeigentümer und dem Fahrtberechtigten begründet. Fahrtrechte können aber auch durch eine sogenannte Ersitzung entstehen.
Wie kann die Ersitzung von Fahrtrechten verhindert werden?
Seit 28 Jahren überquert Herr Mayr mit seinem Traktor das Grundstück von Herrn Müller, um seine Felder zu erreichen. Herr Müller wurde noch nie gefragt, ob ihm das recht sei. Wie kann Herr Müller verhindern, dass aus der langjährigen Praxis schließlich ein Recht entsteht?
Ein Fahrtrecht kann jedoch nur dann ersessen werden, wenn dies gutgläubig erfolgt. Der Fahrtberechtigte muss daher während der 30-jährigen Ersitzungszeit in der irrtümlichen Annahme gefahren sein, er sei dazu berechtigt (z.B. weil er die Grundgrenzen nicht genau kennt und der Meinung ist, er fährt auf eigenem Grund). Der Fahrtberechtigte muss seine Gutgläubigkeit nicht beweisen, sie wird von Gesetzes wegen vermutet.
Was kann nun ein Grundeigentümer unternehmen, wenn er feststellen muss, dass jemand unzulässigerweise über sein Grundstück fährt?
- Solange die Ersitzung des Fahrtrechtes noch nicht erfolgt ist (keine 30 Jahre, keine Gutgläubigkeit), kann er die rechtswidrige Benützung seines Grundstückes untersagen und dies notfalls mit einer Unterlassungsklage gerichtlich durchsetzen.
- Wenn er grundsätzlich nichts gegen das Befahren seines Grundes einzuwenden hat, kann er mit dem Fahrer einen schriftlichen Vertrag abschließen, in welchem er entweder ein Fahrtrecht einräumt (eventuell befristet oder mit Kündigungsrecht) oder das Fahren bis auf jederzeitigen Widerruf gestattet.
- Falls eine vertragliche Einigung nicht zustande kommt, der Grundeigentümer jedoch verhindern will, dass ein Recht entsteht, kann er dem Fahrer einen eingeschriebenen Brief schicken, in dem er darauf hinweist, dass die Benützung seines Grundes rechtswidrig ist, er jedoch bis auf jederzeitigen Widerruf das Befahren gestattet.
- Das Aufstellen von Fahrverbotstafeln bei Privatwegen ist zwar aus haftungsrechtlichen Gründen sinnvoll (Wegehalterhaftung), kann aber die Ersitzung eines Fahrtrechtes nicht in jedem Fall ausschließen.
In obigem Fall sollte Herr Müller am besten einen Vertrag mit Herrn Mayr schließen, in dem das Befahren seines Grundes geregelt wird. Eine Ersitzung eines Fahrtrechtes ist damit ausgeschlossen. Falls eine Einigung darüber mit Herrn Mayr nicht zustande kommt und Herr Müller auch nicht klagen will, sollte er Herrn Mayr zumindest einen eingeschriebenen Brief schicken, in welchem er klarstellt, dass ein Fahrtrecht nicht besteht.