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Was auf dem Etikett steht, ist nicht Wurst

Was auf Etiketten von Fleischwaren und Frischfleisch stehen muss. Mit Musteretiketten und den heufigsten Fehlern aus der Praxis.
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Kennen Sie das? Das Kontrollorgan der Lebensmittelaufsicht steht seit 15 Minuten bei Ihnen im Buschenschank bzw. im Bauernladen. Gemeinsam haben Sie die Temperaturen der Tiefkühl und Kühlräume, die dazugehörigen Temperaturaufzeichnungen sowie die bei Abweichung notwendigen Maßnahmen kontrolliert. Im geprüften Verkaufs- und Verarbeitungsbereich scheint auf den ersten Blick alles in Ordnung. Die geschulten Familienmitglieder haben trotz herbstlichem Hochbetrieb im Buschenschank die Hygienerichtlinien bestmöglich umgesetzt. Mit einem geschulten zweiten Blick werden die gelagerten Speisen und Getränke vom Kontrollorgan der Lebensmittelaufsicht näher unter die Lupe genommen und die Kennzeichnung entsprechend der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (BGBL Nr.72/1993) geprüft. Beispielsweise wird der vakuumverpackte Speck eines Betriebes in folgenden Punkten beanstandet: § 4 Abs. 1Z 4 die Los- bzw. Chargennummer fehlt völlig § 4 Abs. 1 Z 5 das Mindesthaltbarkeitsdatum ist mangelhaft Das Etikett enthält zwar "mindestens haltbar bis: dann wurde jedoch vergessen handschriftlich das entsprechende Datum einzutragen. Die Kennzeichnung der genommenen Lebensmittelprobe entspricht daher nicht der LMKV.
Der weitere Verlauf des oben dargestellten Falles (Jänner 2011 stattgefunden) gestaltet sich folgendermaßen: Dem Speckproduzenten, dessen Produkt für die Jause zugekauft wurde, wird von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Strafverfügung zugestellt. Die oben angeführten Mängel, sowie die Produktuntersuchungskosten kosten dem Speckproduzenten 192 Euro. Schade um jeden Euro! Eine nicht der Lebensmittelkennzeichnung entsprechende Produktdeklaration kann teuer werden. Davon können auch Lieferanten von Bauernläden, deren Produkte auf Name und Rechnung des Produzenten verkauft werden, betroffen sein.

Häufigsten Fehler bei Fleisch und Fleischwaren aus der Praxis:

Sachbezeichnung nicht dem österreichischen Kodex entsprechend (Kapitel B14)
Die handelsübliche Sachbezeichnung ist je nach Produkt anzuführen. Bei Fleisch als Zutat ist die Tierart verpflichtend zu nennen. Nettofüllmenge zu klein geschrieben Angabe in Gramm oder Kilogramm, bzw. die offizielle Abkürzung "g" oder "kg"

Etikettierung: Mindestschriftgröße der Mengenangabe

Packungsgröße in
Gramm Zentiliter Mindestschriftgröße in Millimeter
bis 200 bis 20 3
>200 bis 1000 >20 bis 100 4
>1000 >100 6
In Tabellenprogramm öffnen
1 Schritt: Datei auf Festplatte speichern. speichern abbrechen
2 Schritt: In MS Excel öffnen.
Keine Chargennummer angegeben
Zur beiderseitigen Sicherheit des Konsumenten als auch des Produzenten ist jede Produktionscharge mit einer frei wählbaren Ziffern- oder Buchstabenkombination, die mit "L-" beginnt, zu versehen. Das Produktionsdatum muss in dieser Nummer eindeutig ableitbar sein, damit es im Falle eines Produktionsfehlers möglich ist, die betroffene Charge aus dem Verkehr zu nehmen. Auf diese Nummer kann verzichtet werden, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum wie folgt angegeben ist: "mindestens haltbar bis: Tag/Monat/Jahr"

Falsche Schreibweise des Mindesthaltbarkeitsdatum
Als Mindesthaltbarkeitsdatum ist jenes Datum anzugeben, bis zu dem die Ware die spezifischen Eigenschaften behält.
"mindestens haltbar bis TT/MM", bei einer Haltbarkeit von weniger als 3 Monaten;
"mindestens haltbar bis Ende MM/JJ" bei einer Haltbarkeit zwischen 3 und 18 Monaten;
"mindestens haltbar bis Ende JJ" , bei einer Haltbarkeit von über 18 Monaten;.
Mindestens haltbar bis: muss immer ausgeschrieben werden! Jeder Produzent legt das Mindesthaltbarkeitsdatum der erzeugten Produkte aufgrund seiner individuellen betrieblichen Gegebenheiten fest. Jeder Produzent haftet für sein erzeugtes Produkt!

Zutaten: nicht in absteigender Reihenfolge, keine Quid Reglung angewendet, die zusammen gesetzten Produkte z.B. Pökelsalz nicht richtig angegeben.
Die Zutatenliste muss immer mit "Zutaten:" begonnen werden. Alle verwendeten Zutaten werden in mengenmäßig absteigender Reihenfolge zum Zeitpunkt der Herstellung angegeben. Zutaten sind in Prozent anzugeben, wenn diese:
  • In der Sachbezeichnung genannt werden (z.B. bei Knoblauchwurst ist der Prozentanteil von Knoblauch anzugeben)
  • Mit Bildern hervorgehoben werden
  • Wenn diese für die Charakterisierung einer Ware von Bedeutung sind (z.B. Wurst: der Fleischanteil ist anzugeben)
Bei Verwendung von zusammengesetzten Produkten wie z.B. Nitritpökelsalz oder Gewürzmischungen mit Konservierungsmitteln, Stabilisatoren o.ä. sind unbedingt alle Zutaten laut Packungsangabe zu deklarieren.

Sichtfeldreglung
Gemäß der Sichtfeldregelung ist außerdem darauf zu achten, dass die Sachbezeichnung, die Nettofüllmenge sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum auf einen Blick bzw. im selben Sichtfeld anzubringen sind.

Temperatur und Lagerbedingungen fehlen
Der Hinweis bezüglich richtiger Lagerung, ist für die Haltbarkeit von Fleischerzeugnissen besonders wichtig und genaue Angaben zur Lagertemperatur sind allgemeinen Bezeichnungen wie "kühl" vorzuziehen (zum Beispiel Käsewurst bei + 2 bis + 6 °C).

Allergenkennzeichnung fehlen
Allergene sind Stoffe, die bekannt sind dafür, dass sie allergische Reaktionen oder Überempfindlichkeit auslösen können. Sind in Fleischerzeugnissen Allergene enthalten und werden diese nicht ohnehin in der Sachbezeichnung oder Zutatenliste genannt, so müssen diese mit dem Wortlaut "enthält" und dem Allergen gekennzeichnet werden. Allergene sind u.a. Senf, Sellerie, Milch, glutenhaltige Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut), Eier, Sesam, Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Pistazie, etc.) Erdnüsse, Sesamsamen Fisch, Soja, Schwefeldioxid und Sulfite.
In der Praxis ist es Fakt, dass das Aufbrauchen alter und fehlerhafter Etiketten problematisch ist, da es bei einer neuerlichen Kontrolle für dasselbe Vergehen abermals zu einer weiteren Beanstandung kommen kann. Bitte nehmen Sie bei Erstellung von neuen Etiketten mit Ihrer im Bezirk tätigen Fachberatung Kontakt auf und lassen Sie sich Informationsunterlagen per Mail zusenden oder nutzen Sie die Sprechtage zur kostenlosen Kontrolle Ihrer neu gestalteten Etiketten. Es lohnt sich!
Downloads zum Thema
  • Musteretiketten Fleisch (pdf)
  • Musteretiketten Fleischerzeugnisse (pdf)
  • Musteretiketten Wurst (pdf)
30.09.2011
Autor:Martina Zainer
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