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Strafen bei Falschkennzeichnung von Lebensmitteln werden erhöht

Neuer gerichtlicher Tatbestand geschaffen.
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Der Ministerrat hat heute im Lebensmittelbereich weitreichende Neuregelungen verabschiedet. So werden die Strafen bei Falschkennzeichnung stark erhöht und ein neuer gerichtlicher Tatbestand soll dafür sorgen, dass Fleisch nur ausreichend kontrolliert in Verkehr gebracht werden darf. "Das soll Unternehmer, die auf das schnelle Geld aus sind, ohne an die Konsumenten zu denken, abschrecken und bestrafen", erläuterte Gesundheitsminister Alois Stöger.

Der Strafrahmen bei Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz wird von bisher EUR 20.000,- auf EUR 50.000,- erhöht, im Wiederholungsfall auf EUR 100.000,-. Bei absichtlicher Falschkennzeichnung werde es künftig eine Mindeststrafe von EUR 700,- geben, betonte Stöger.

Verschärft werden auch gerichtliche Strafen: Wer Fleisch, das nicht ausreichend kontrolliert wurde, in Lebensmitteln verarbeitet, muss mit bis zu einem halben Jahr Gefängnis rechnen. "Damit stärken wir die Position der Konsumentinnen und Konsumenten", so der Minister.
04.06.2013
Autor:Redaktion
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