stmk.agrarnet.info
  • Presse

  • Wir über uns

  • Kontakt

  • lk österreich
  • lk burgenland
  • lk kärnten
  • lk niederösterreich
  • lk oberösterreich
  • lk salzburg
  • lk steiermark
  • lk tirol
  • lk vorarlberg
  • lk wien
lk steiermark
  • Steiermark
    • Steiermark
    • Aktuelles
    • Wir über uns
    • Zahlen & Fakten
    • Bezirkskammer
    • Bildungshäuser
    • Bäuerinnen
    • Mein Betrieb - Meine Zukunft
    • Verbände
    • Bildergalerien
    • Veranstaltungen
    • Kleinanzeigen
    • Landwirtschaftliche Mitteilungen
    • Downloads
    • Presse
    • Newsletter
  • Markt & Preise
  • Pflanzen
  • Tiere
  • Bio
  • Forst
  • Umwelt & Energie
  • Förderungen
  • Recht & Steuer
  • Betrieb & Familie
  • Bildung
  • Downloads

  • LK Steiermark
  • / Steiermark
  • / Aktuelles
  • Steiermark
  • Aktuelles
  • Wir über uns
  • Zahlen & Fakten
  • Bezirkskammer
  • Bildungshäuser
  • Bäuerinnen
  • Mein Betrieb - Meine Zukunft
  • Verbände
  • Wetter
  • Bildergalerien
  • Veranstaltungen
  • Kleinanzeigen
  • Landwirtschaftliche Mitteilungen
  • Kontakt
  • Downloads
  • Presse
  • Newsletter

Umsatzsteueroption - Lohnt sich der Einstieg?

Für Landwirte, die größere Investitionen (z.B. Stallbauten, Urlaub am Bauernhof) tätigen, lohnt es sich, zu überprüfen, ob ein Regelbesteuerungsantrag von Vorteil ist. Die Landwirtschaftskammer bietet dazu ein Beratungsprodukt an.
© Kern Franz
größer
© Kern Franz
Fenster schließen
© Kern Franz
© Kern Franz
Fenster schließen

Die Option

  • Für Landwirte, die größere Investitionen (z.B. Stallbauten, UaB) tätigen wollen, lohnt es sich, zu überprüfen, ob ein Regelbesteuerungsantrag vorteilhaft ist.
  • Der fünfjährige Ausstieg aus der Umsatzsteuerpauschalierung wird auch als Option bezeichnet.
  • Als pauschalierter Landwirt gibt es keine Möglichkeit, die Umsatzsteuer aus Investitionen und Betriebsausgaben in Form von Vorsteuer vom Finanzamt zurück zu holen
  • Bei größeren Investitionen entsteht oft ein enormer Vorsteuerüberschuss, der im Rahmen der Umsatzsteuerpauschalierung verloren geht
 
Landwirte können die Möglichkeiten der allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (=Regelbesteuerung) nutzen. Die Vorsteuer für Betriebsmittel und Investitionen erhält der Landwirt vom Finanzamt zurück. Die Umsatzsteuer für verkaufte Produkte (Leistungen) muss er an das Finanzamt abliefern. Von Vorteil ist die Umsatzsteueroption dann, wenn die beim Optieren rückerstattete Vorsteuer die zu zahlende Umsatzsteuer übersteigt.
[1273232387_5.jpg]
größer
Fenster schließen
[1273232387_1.jpg]
Fenster schließen

Was ist zu tun?

Der Landwirt stellt bis zum 31. 12. des ersten Veranlagungsjahres einen schriftlichen Antrag an das Finanzamt. Die Option dauert mindestens fünf Jahre. Nach derzeitiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes führt die Rückkehr zur Umsatzsteuerpauschalierung nach 5 Jahren für den Landwirt zu keiner Rückzahlungverpflichtung. Ein Widerruf ist nach Ablauf dieses Zeitraumes bis spätestens 31. 01. zu erklären.
 
Änderung Steuersatz
"Pauschalierte Betriebe" verrechnen im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gegenüber Unternehmern grundsätzlich 12% Umsatzsteuer. Für Betriebausgaben fallen in der Regel 20% Umsatzsteuer an, die als "Kosten" bleiben. Im Rahmen der Regelbesteuerung sind landwirtschaftliche Produkte dagegen grundsätzlich mit 10% Umsatzsteuer abzurechnen. Das bedeutet bei den "Einnahmen" ein Minus von 2 %. Bei Altmaschinen- und Milchkontingentverkäufen sind im Rahmen der Regelbesteuerung 20% Umsatzsteuer anzusetzen. In vielen Ausgaben, zum Beispiel Grundsteuer, Grundstücksankäufe, bezahlte Pachtentgelte, betriebliche Schuldzinsen, SV-Beiträge ist keine Umsatzsteuer enthalten, sodass auch kein Vorsteuerabzug möglich ist

Aufzeichnungen führen

Bei der Regelbesteuerung sind die Einnahmen (getrennt nach Steuersätzen) und Ausgaben aufzuschreiben. Die Summe aus den geordneten, vollständigen und richtigen Aufzeichnungen ist monatlich (bzw. vierteljährlich) in ein Umsatzsteuervoranmeldungsformular zu übertragen.
 
Entscheidungskriterium für den Einstieg in die Option ist die Planungsrechnung.
Die Entscheidung, ob sich ein Einstieg in die Regelbesteuerung lohnt, muss jeder Landwirt selber treffen. Dazu sollte er Einnahmen und Ausgaben für die nächsten fünf Jahre schätzen und einen Investitionsplan erstellen. Bei großen Investitionen kann die Umsatzsteueroptierung die Finanzierung beträchtlich erleichtern.
 
Bei großen Investitionen kann die Umsatzsteueroptierung die Finanzierung beträchtlich erleichtern
 

Beratungsprodukt Optieren in der Landwirtschaft

Die Landwirtschaftskammer bietet Ihnen für die Entscheidung folgendes Beratungsprodukt an:
  • Eine umfassende Beratung zum Bereich Regelbesteuerung
  • Erstellung der Planungsrechnung für Ihren Betrieb
  • Maßnahmenplan für die Umsetzung am Betrieb
  • Einschulung auf das Aufzeichnungsprogramm der Landwirtschaftskammer Steiermark
 
Ansprechpartner für einen persönlichen Beratungstermin:
Ing. Peter Bagola
Abteilung Betriebswirtschaft
Landwirtschaftskammer Steiermark
8010 Graz, Hamerlinggasse 3
Tel. +43 316/8050-1279, Fax. +43 316/8050-1520
Handy:0664 60 25 96 1279
Mail: peter.bagola@lk-stmk.at
22.11.2010
Autor:Mag. Walter Zapfl / Ing. Peter Bagola
Drucken
Empfehlen
Weitere Informationen:
< 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 >
  • Erfolgsstory Arbeitskreis: Im Team zur Leistung

  • Interesse an Austrofoma überwältigend

  • Was steckt hinter braunen Flecken an der Fruchtschale der Walnuss

  • Welternährungstag: Wegwerfprodukt Lebensmittel

  • Beratungsoffensive für Bio-Codex-Betriebe

  • Steirischer Holzbaupreis 2011

  • Welteitag: Klare Ei-Kennzeichnung noch immer nicht umgesetzt

  • Gegen neue Bürokratiewelle

  • Steirischer "Wirtschaft.Wald.Gipfel" huldigt Erfolgsprodukt Holz

  • Zahl der Bauernhöfe ist weiter rückläufig

  • Austrofoma: Weltweit einzigartige Forsttechnik-Messe für naturnahe Waldwirtschaft

  • Photovoltaikanlagen aus steuerlicher Sicht

  • Sprechende Bäume in Graz

  • Kleinlandwirte-Regelung kommt

  • Lammfleisch-Produzenten gesucht

< 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 >
  • LKn im Internet:

  • Österreich

  • Burgenland

  • Kärnten

  • Niederösterreich

  • Oberösterreich

  • Salzburg

  • Steiermark

  • Tirol

  • Vorarlberg

  • Wien

  • Links

  • Kontakt

  • Impressum

  • Landwirtschaftskammer Steiermark

  • 8010 Graz | Hamerlinggasse 3 | 

  • +43 (0) 316 - 8050

  • office@lk-stmk.at

  • © 2012 by www.lk-stmk.at

  • Services:

  • ausgewählte Partner

  • ausgewählte Projekte

  • AIZ

  • ARGE Bäuerinnen

  • ARGE Meister

  • Baulehrschau

  • Gutes vom Bauernhof

  • Landjugend Steiermark

  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle

  • Lebensqualität Bauernhof

  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)

  • LFI-Veranstaltungskalender

  • Schule am Bauernhof

  • Tiergesundheitsdienst

  • LKO-Stromkalkulator