© Kern Franz |
Die Option
- Für Landwirte, die größere Investitionen (z.B. Stallbauten, UaB) tätigen wollen, lohnt es sich, zu überprüfen, ob ein Regelbesteuerungsantrag vorteilhaft ist.
- Der fünfjährige Ausstieg aus der Umsatzsteuerpauschalierung wird auch als Option bezeichnet.
- Als pauschalierter Landwirt gibt es keine Möglichkeit, die Umsatzsteuer aus Investitionen und Betriebsausgaben in Form von Vorsteuer vom Finanzamt zurück zu holen
- Bei größeren Investitionen entsteht oft ein enormer Vorsteuerüberschuss, der im Rahmen der Umsatzsteuerpauschalierung verloren geht
Landwirte können die Möglichkeiten der allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (=Regelbesteuerung) nutzen. Die Vorsteuer für Betriebsmittel und Investitionen erhält der Landwirt vom Finanzamt zurück. Die Umsatzsteuer für verkaufte Produkte (Leistungen) muss er an das Finanzamt abliefern. Von Vorteil ist die Umsatzsteueroption dann, wenn die beim Optieren rückerstattete Vorsteuer die zu zahlende Umsatzsteuer übersteigt.


![[1273232387_5.jpg]](http://cdn.agrarnet.info/lko2/mmedia/image//2010.05.07/1273232387_5.jpg?1331886345)
![[1273232387_1.jpg]](http://cdn.agrarnet.info/lko2/mmedia/image//2010.05.07/1273232387_1.jpg?1331886345)