Bedingung für die Aufhebung der Sperrzone in Österreich war der Nachweis, dass in den vergangenen zwei Jahren keine Zirkulation des Blauzungenvirus in Österreich stattgefunden hat, also kein Krankheitsfall gemeldet wurde. Dieser Nachweis wurde anhand der Daten aus dem österreichischen Überwachungsprogramm am 01.03. bei einer Sitzung des Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit in Brüssel von Vertretern des Gesundheitsministeriums erbracht.
Sperrzone gegen Blauzungenkrankheit aufgehoben
Mit Gültigkeit 03.03.2011 hat die EU-Kommission die Sperrzone, die nach dem Auftreten der Blauzungenkrankheit ausgerufen wurde, für Österreich aufgehoben. Damit sind auch die Einschränkungen für den Tierverkehr im innergemeinschaftlichen Handel beendet.
Italienexport
Wesentliche Erleichterung, die aus der Aufhebung der Sperrzone für die Landwirtschaft hervorgeht, ist die damit verbundene Rücknahme der Auflagen für den Tierverkehr. Denn Österreich gilt damit wieder als blauzungenkrankheitfreies Gebiet und somit dürfen Rinder, Schafe und Ziegen wieder ohne Auflagen in andere Länder exportiert werden.
Bevor allerdings wieder die ersten ungeimpften Tiere exportiert werden können, muss nun auch noch die österreichische Blauzungenkrankheit-Bekämpfungsverordnung geändert werden, da in dieser die alten Sperrzonen noch kundgemacht sind und damit formalrechtlich noch gelten. Laut Auskunft vom Bundesministerium für Gesundheit wird dies ehestmöglich geschehen.
Von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ist dies natürlich für den Export von über drei Monate alten Rindern nach Italien, der in den letzten zwei Jahren nur mit Blauzungenimpfung möglich war. Die Möglichkeit, empfängliche Tierarten ohne Einschränkungen in andere EU-Länder (die ebenfalls als frei von Blauzungenkrankheit gelten) verbringen zu können, gilt so lange, solange Österreich als freies Gebiet anerkannt bleibt, also kein neuerlicher Fall von Blauzungenkrankheit festgestellt wird.
Sollte in Österreich wieder ein Fall von Blauzungenkrankheit auftreten, müsste neuerlich eine Sperrzone ausgewiesen werden, für die dann wieder die festgelegten Handelsbeschränkungen gelten würden.
Vorbereiten kann man sich auf einen derartigen Fall bislang allerdings nicht, da nach der derzeitig gültigen EU-Verordnung das vorbeugende Impfen von Tieren außerhalb von Sperrzonen verboten ist. Zwar wird aktuell in den zuständigen Gremien der EU-Kommission diskutiert, die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit auch in freien Gebieten zuzulassen, allerdings bedarf es dafür der Zustimmung des EU-Parlamentes und des EU-Rates, weshalb eine diesbezügliche Entscheidung wohl noch auf sich warten lassen wird.
Bevor allerdings wieder die ersten ungeimpften Tiere exportiert werden können, muss nun auch noch die österreichische Blauzungenkrankheit-Bekämpfungsverordnung geändert werden, da in dieser die alten Sperrzonen noch kundgemacht sind und damit formalrechtlich noch gelten. Laut Auskunft vom Bundesministerium für Gesundheit wird dies ehestmöglich geschehen.
Von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ist dies natürlich für den Export von über drei Monate alten Rindern nach Italien, der in den letzten zwei Jahren nur mit Blauzungenimpfung möglich war. Die Möglichkeit, empfängliche Tierarten ohne Einschränkungen in andere EU-Länder (die ebenfalls als frei von Blauzungenkrankheit gelten) verbringen zu können, gilt so lange, solange Österreich als freies Gebiet anerkannt bleibt, also kein neuerlicher Fall von Blauzungenkrankheit festgestellt wird.
Sollte in Österreich wieder ein Fall von Blauzungenkrankheit auftreten, müsste neuerlich eine Sperrzone ausgewiesen werden, für die dann wieder die festgelegten Handelsbeschränkungen gelten würden.
Vorbereiten kann man sich auf einen derartigen Fall bislang allerdings nicht, da nach der derzeitig gültigen EU-Verordnung das vorbeugende Impfen von Tieren außerhalb von Sperrzonen verboten ist. Zwar wird aktuell in den zuständigen Gremien der EU-Kommission diskutiert, die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit auch in freien Gebieten zuzulassen, allerdings bedarf es dafür der Zustimmung des EU-Parlamentes und des EU-Rates, weshalb eine diesbezügliche Entscheidung wohl noch auf sich warten lassen wird.
Grundimmunisierung
Wer gerade dabei ist, seine Rinder einer Grundimmunisierung zu unterziehen (erste Teilimpfung ist bereits erfolgt), sollte unbedingt die zweite Teilimpfung noch vornehmen lassen, da im Falle des Falles nur vollständig geimpfte Rinder (zweimalige Impfung) exportfähig sind.
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