© Christopher Mavric |
Im Eigeninteresse der Betriebe und im Sinne der Kollegialität sollten sich Stammarbeitskräfte registrieren lassen: Ausländer, die in den Kalenderjahren 2006 bis 2010 jeweils vier Monate im Rahmen von Saisonierkontingenten im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft beschäftigt waren, können sich bis 30. April 2012 registrieren lassen. Für registrierte Saisoniers können Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung mit einer Geltungsdauer von durchgehend längstens sechs Monaten erteilt werden.

