stmk.agrarnet.info
  • Presse

  • Wir über uns

  • Kontakt

  • lk österreich
  • lk burgenland
  • lk kärnten
  • lk niederösterreich
  • lk oberösterreich
  • lk salzburg
  • lk steiermark
  • lk tirol
  • lk vorarlberg
  • lk wien
lk steiermark
  • Steiermark
    • Steiermark
    • Aktuelles
    • Wir über uns
    • Zahlen & Fakten
    • Bezirkskammer
    • Bildungshäuser
    • Bäuerinnen
    • Mein Betrieb - Meine Zukunft
    • Verbände
    • Bildergalerien
    • Veranstaltungen
    • Kleinanzeigen
    • Landwirtschaftliche Mitteilungen
    • Downloads
    • Presse
    • Newsletter
  • Markt & Preise
  • Pflanzen
  • Tiere
  • Bio
  • Forst
  • Umwelt & Energie
  • Förderungen
  • Recht & Steuer
  • Betrieb & Familie
  • Bildung
  • Downloads

  • LK Steiermark
  • / Recht & Steuer
  • / Soziales
  • Recht & Steuer
  • Recht
  • Steuer
  • Soziales

Rechtliche Änderungen bei Erwerbsunfähigkeitspension

Mit der Beschlussfassung des Stabilitätsgesetzes im Nationalrat wurden zahlreiche Änderungen für bäuerliche Familien fixiert. Einige dieser Neuerungen, wie die Anhebung des Antrittsalters bei der EU-Pension, die Erhöhungen der Pensionsbeiträge sowie der Datenabgleich mit der AMA werden in folgendem Artikel dargestellt.
© zVg
größer
© zVg
Fenster schließen
© zVg
© zVg
Fenster schließen
Bäuerinnen und Bauern haben derzeit mit Erreichen des 57. Lebensjahres einen Berufsschutz. Das bedeutet, dass eine Erwerbsunfähigkeitspension gewährt wird, wenn die versicherte Person aufgrund des gesundheitlichen Zustandes dem land- und forstwirtschaftlichen Erwerb nicht mehr nachgehen kann.
Die gesundheitliche Situation wird durch eine Untersuchung bei der SVB ermittelt. Weitere Voraussetzung für den Berufsschutz ist eine zehnjährige bäuerliche Erwerbstätigkeit in den vergangenen 15 Jahren vor dem Stichtag. Vor dem 57. Lebensjahr besteht kein Berufsschutz. Wird eine Erwerbsunfähigkeitspension beantragt, so erfolgt eine Untersuchung bei der SVB. Aufgrund des medizinischen Leistungskalküls wird geprüft, ob die oder der Versicherte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben könnte. Ist es dem Bauern beispielsweise noch zumutbar, dass er als Portier arbeitet, so wird die Erwerbsunfähigkeitspension abgelehnt. Die seit 2011 bestehende Härtefallregelung ermöglicht es stark leistungseingeschränkten Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen, eine Erwerbsunfähigkeitspension zu erhalten.

Pension mit 57 – nur mehr 2012

Ab dem Jahr 2013 wird aufgrund der aktuellen Gesetzesänderungen der Tätigkeitsschutz vom vollendeten 57. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 60. Lebensjahr angehoben. Für Bäuerinnen und Bauern ist > in den Kalenderjahren 2013 und 2014 das vollendete 58. Lebensjahr, > in den Kalenderjahren 2015 und 2016 das vollendete 59. Lebensjahr und > ab 2017 das vollendete 60. Lebensjahr relevant.

Beispiele:
Eine Bäuerin ist am 12.06.1955 geboren. Sie kann mit 01.07.2012 – mit vollendetem 57. Lebensjahr die Erwerbsunfähigkeitspension mit Berufsschutz beantragen.
Ein Bauer ist am 12.06.1956 geboren. Er kann mit 01.07.2014 – mit vollendetem 58. Lebensjahr – einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension mit Berufsschutz stellen.

Die Sozialversicherungsbeiträge für aktive Bäuerinnen und Bauern berechnen sich vom Einheitswert der bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Fläche, der in einen Versicherungswert umgerechnet wird. Davon beträgt der Beitragssatz in der Unfallversicherung 1,9%, in der Krankenversicherung 7,65 % und in der Pensionsversicherung 15,5% (gesamt 25,05%). Ab Juli 2012 erhöht sich der Beitragssatz in der Pensionsversicherung auf 16%, ab Juli 2013 auf 16,5% und ab dem Jahr 2015 auf 17%.

Änderung bei Beitragsgrundlagenoption

Neben der Beitragsvorschreibung auf Basis des Einheitswertes können landwirtschaftliche Betriebe in der Sozialversicherung optieren. In diesem Fall werden die Beiträge auf Basis des steuerlichen Gewinns laut Einkommensteuerbescheid ermittelt. Viele optierende Betriebe zahlen den Mindestbeitrag von derzeit rund € 2.300,- im Jahr. Die Mindestbeitragsgrundlage in der Kranken- und Unfallversicherung beträgt € 1.304,72 monatlich (Wert 2012), die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung beläuft sich auf € 376,26 monatlich (Wert 2012). Die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung wird ab 01.01.2013 von € 376,26 auf € 694,33 monatlich angehoben und führt neben einer höheren Beitragsgrundlage für die Pension zu einer Erhöhung des Mindestbeitrages von rund € 600,- jährlich. Die Anhebung der Beitragsgrundlage berechtigt nicht zu einem Ausstieg aus der Option. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Agrarmarkt-Austria der SVB Daten über den gestellten Mantelantrag einschließlich der angeschlossenen Unterlagen von Versicherten zu übermitteln hat. Das Verfahren bzw. der genaue Zeitpunkt der erstmaligen Datenübermittlung stehen derzeit noch nicht fest. Mit den übermittelten Daten kann die SVB kontrollieren, ob förderungs- und beitragsrelevante Flächen zusammenstimmen. Deshalb soll gerade vor Abgabe des Mehrfachantrages kontrolliert werden, ob alle bewirtschafteten Flächen auch bei der SVB gemeldet sind.

Achtung!

Personen, die bis 01.12.2012 das 57. Lebensjahr vollenden, müssen bis 01.12.2012 einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension stellen (Datum des Einlangens bei der SVB!), um mit 57 die Berufserwerbsunfähigkeitspension beanspruchen zu können. Bei verspäteter Antragstellung sind diese Versicherten von der Anhebung des Tätigkeitsschutzalters betroffen.
26.04.2012
Autor:Mag. Gabriele Hebesberger
Drucken
Empfehlen
Weitere Informationen:
1 2 3
  • Tagung "Green Care - Neue Wege, neue Chancen" am 19. Juni in Schönbrunn

  • SVB: Bewegung ist der Schlüssel zur gesunden Entwicklung

  • Bäuerliche Versicherte bekommen Auszeit vom Pflegealltag

  • Spenden für Hilfsaktion "Bauern für Bauern" sind jetzt steuerlich absetzbar

  • SVB hat 2013 mehr als EUR 3 Mrd. Leistungsvolumen zur Verfügung

  • Arbeitsunfälle besser vermeiden

  • Mit Asthma umgehen lernen

  • Umfrage bestätigt den Weg: Green Care ist "eine gute Sache"

  • Datenabgleich AMA-SVB: Etwas übersehen? Korrektur möglich

  • Erntehelferkontingent freigegeben

  • Neu: AMA übermittelt Flächendaten an SVB

  • Die Familie: Der wichtigste Pflegedienst im Land

  • Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in der Landwirtschaft

  • Beitragsfreie Pensions- und Krankenversicherung für pflegende Angehörige

  • Kinderbetreuungsgeld

1 2 3
  • LKn im Internet:

  • Österreich

  • Burgenland

  • Kärnten

  • Niederösterreich

  • Oberösterreich

  • Salzburg

  • Steiermark

  • Tirol

  • Vorarlberg

  • Wien

  • Links

  • Kontakt

  • Impressum

  • Landwirtschaftskammer Steiermark

  • 8010 Graz | Hamerlinggasse 3 | 

  • +43 (0) 316 - 8050

  • office@lk-stmk.at

  • © 2012 by www.lk-stmk.at

  • Services:

  • ausgewählte Partner

  • ausgewählte Projekte

  • AIZ

  • ARGE Bäuerinnen

  • ARGE Meister

  • Baulehrschau

  • Gutes vom Bauernhof

  • Landjugend Steiermark

  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle

  • Lebensqualität Bauernhof

  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)

  • LFI-Veranstaltungskalender

  • Schule am Bauernhof

  • Tiergesundheitsdienst

  • LKO-Stromkalkulator