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Pneumatische Sägeräte müssen umgebaut werden

Für bestimmte Beizmittel muss die Luftführung pneumatischer Sägeräte umgebaut werden. Dies dient dem Bienenschutz. Eigenbaulösungen sind nicht zugelassen. Eine Liste Zertifizierter Umbausätze steht zum Download bereit.
Für gewisse Beizmittel muss die Luftführung pneumatischer Sägeräte umgebaut werden © amazone
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Für gewisse Beizmittel muss die Luftführung pneumatischer Sägeräte umgebaut werden © amazone
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Für gewisse Beizmittel muss die Luftführung pneumatischer Sägeräte umgebaut werden © amazone
Für gewisse Beizmittel muss die Luftführung pneumatischer Sägeräte umgebaut werden © amazone
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Zur Verminderung des Staubabdrift-Risikos wurde bei Saatgut der Abriebgrenzwert von maximal 1,2 Gramm Abrieb je 100.000 Körner auf maximal 0,75 Gramm reduziert. Die Saat von insektizidgebeiztem Saatgut von Mais und Ölkürbis mit pneumatischen Einzelkornsägeräten ist nur zulässig, wenn diese mit staubabdrift-mindernder Abluft-Technik ausgestattet sind. Landwirte sind daher verpflichtet, ihre Sägeräte mit Umrüstsätzen für die Umlenkung der Abluft in Richtung Boden auszustatten, sofern sie damit insektizidgebeiztes Saatgut ausbringen. Nähere Informationen über die geeigneten Sägeräte und zulässigen Umrüstsätze sind im Internet auf www.lk-stmk.at oder von der Homepage der AGES unter www.ages.at abrufbar.  
 
Kein Eigenbau erlaubt  
 
Selbstbausätze werden nicht anerkannt! Die Landwirte sollten daher in den nächsten Wochen ihren diesbezüglichen Bedarf bei den Landmaschinenhändlern anmelden. Die Kosten belaufen sich, je nach Hersteller und Anbieter, auf etwa 300 bis 500 Euro je Umrüstsatz.  
 
Anwendungsvorschriften  
 
 Durch die Änderung der Ausblasrichtung ist es jetzt umso wichtiger, keinesfalls zum Wenden aus dem Acker zu fahren, weil dadurch die Kontamination blühender Pflanzen am Feldrand und am Vorgewende verstärkt werden kann. Außerdem gelten Anwendungsvorschriften. Sollten diese Maßnahmen nicht eingehalten werden oder sind erneut Bienenschäden feststellbar, ist mit dem Verbot der Neonikotinoidbeizmittel (Cruiser 350 FS, Gaucho 600 FS, Mesurol, Poncho) zu rechnen. Somit wären auch keine wirksame Maßnahmen gegen Drahtwurmbefall möglich. Zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers blieben dann Blattspritzungen mit Stelzengeräten, die Ausbringung eines Insektizidgranulats (dass nur jedes zweite Jahr eingesetzt werden darf) oder Fruchtfolge übrig.  
 
Kontrolle der Umrüstung  
 
Die Umrüstung der Sägerate wird zur Aussaatzeit am Feld von den Behörden kontrolliert. Wer kein mit Cruiser 350 FS, Gaucho 600 FS, Mesurol oder Poncho gebeiztes Saatgut verwendet oder verwenden muss, ist von der Umrüstungsverpflichtung ausgenommen.

Anwendungs-Vorschriften

  • Beim Befüllen der Säbehälter ist darauf zu achten, dass Staub aus dem Saatgutsack nicht in den Säbehälter eingebracht wird.
  • Verschüttetes Saatgut muss sofort zusammengekehrt und entfernt werden.
  • Das Saatgut muss nach dem Ausbringen vollständig eingearbeitet beziehungsweise mit Erde abgedeckt sein.
  • Säcke und Sackteile sind fachgerecht zu entsorgen, sodass Beizmittelabrieb nicht in die blühende Natur gelangen kann.
  • Bei der Aussaat darf man Säcke nicht werfen oder stürzen, um mechanische Belastung des Saatgutes zu vermeiden, die den Abrieb erhöhen würde.
  • Schutzhandschuhe sind beim Hantieren mit gebeiztem Saatgut ständig zu tragen.
  • Keine Aussaat des behandelten Saatgutes, wenn Gefahr der Staubabdrift in benachbarte blühende Pflanzenbestände besteht. Das bedeutet, nicht neben in Windrichtung liegenden Flächen mit blühenden Pflanzenbeständen säen.
Downloads zum Thema
  • Zugelassene Umrüstsätze
24.11.2009
Autor:Peter Klug
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