Für gewisse Beizmittel muss die Luftführung pneumatischer Sägeräte umgebaut werden © amazone |
Zur Verminderung des Staubabdrift-Risikos wurde bei Saatgut der Abriebgrenzwert von maximal 1,2 Gramm Abrieb je 100.000 Körner auf maximal 0,75 Gramm reduziert. Die Saat von insektizidgebeiztem Saatgut von Mais und Ölkürbis mit pneumatischen Einzelkornsägeräten ist nur zulässig, wenn diese mit staubabdrift-mindernder Abluft-Technik ausgestattet sind. Landwirte sind daher verpflichtet, ihre Sägeräte mit Umrüstsätzen für die Umlenkung der Abluft in Richtung Boden auszustatten, sofern sie damit insektizidgebeiztes Saatgut ausbringen. Nähere Informationen über die geeigneten Sägeräte und zulässigen Umrüstsätze sind im Internet auf www.lk-stmk.at oder von der Homepage der AGES unter www.ages.at abrufbar.
Kein Eigenbau erlaubt
Selbstbausätze werden nicht anerkannt! Die Landwirte sollten daher in den nächsten Wochen ihren diesbezüglichen Bedarf bei den Landmaschinenhändlern anmelden. Die Kosten belaufen sich, je nach Hersteller und Anbieter, auf etwa 300 bis 500 Euro je Umrüstsatz.
Anwendungsvorschriften
Durch die Änderung der Ausblasrichtung ist es jetzt umso wichtiger, keinesfalls zum Wenden aus dem Acker zu fahren, weil dadurch die Kontamination blühender Pflanzen am Feldrand und am Vorgewende verstärkt werden kann. Außerdem gelten Anwendungsvorschriften. Sollten diese Maßnahmen nicht eingehalten werden oder sind erneut Bienenschäden feststellbar, ist mit dem Verbot der Neonikotinoidbeizmittel (Cruiser 350 FS, Gaucho 600 FS, Mesurol, Poncho) zu rechnen. Somit wären auch keine wirksame Maßnahmen gegen Drahtwurmbefall möglich. Zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers blieben dann Blattspritzungen mit Stelzengeräten, die Ausbringung eines Insektizidgranulats (dass nur jedes zweite Jahr eingesetzt werden darf) oder Fruchtfolge übrig.
Kontrolle der Umrüstung
Die Umrüstung der Sägerate wird zur Aussaatzeit am Feld von den Behörden kontrolliert. Wer kein mit Cruiser 350 FS, Gaucho 600 FS, Mesurol oder Poncho gebeiztes Saatgut verwendet oder verwenden muss, ist von der Umrüstungsverpflichtung ausgenommen.
Kein Eigenbau erlaubt
Selbstbausätze werden nicht anerkannt! Die Landwirte sollten daher in den nächsten Wochen ihren diesbezüglichen Bedarf bei den Landmaschinenhändlern anmelden. Die Kosten belaufen sich, je nach Hersteller und Anbieter, auf etwa 300 bis 500 Euro je Umrüstsatz.
Anwendungsvorschriften
Durch die Änderung der Ausblasrichtung ist es jetzt umso wichtiger, keinesfalls zum Wenden aus dem Acker zu fahren, weil dadurch die Kontamination blühender Pflanzen am Feldrand und am Vorgewende verstärkt werden kann. Außerdem gelten Anwendungsvorschriften. Sollten diese Maßnahmen nicht eingehalten werden oder sind erneut Bienenschäden feststellbar, ist mit dem Verbot der Neonikotinoidbeizmittel (Cruiser 350 FS, Gaucho 600 FS, Mesurol, Poncho) zu rechnen. Somit wären auch keine wirksame Maßnahmen gegen Drahtwurmbefall möglich. Zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers blieben dann Blattspritzungen mit Stelzengeräten, die Ausbringung eines Insektizidgranulats (dass nur jedes zweite Jahr eingesetzt werden darf) oder Fruchtfolge übrig.
Kontrolle der Umrüstung
Die Umrüstung der Sägerate wird zur Aussaatzeit am Feld von den Behörden kontrolliert. Wer kein mit Cruiser 350 FS, Gaucho 600 FS, Mesurol oder Poncho gebeiztes Saatgut verwendet oder verwenden muss, ist von der Umrüstungsverpflichtung ausgenommen.

