Anfang Mai sind wieder erste Meldungen von vermurten Straßen und Plätzen durch abgeschwemmte Erde von Äckern in Hanglagen – ausgelöst durch Starkregen – durch die Medien gegeistert. Ereignisse, die sich häufiger und heftiger wiederholen. Auch ein Erosionsschutzprogramm speziell in der Südost- und Weststeiermark wurde gefordert. Die Schäden betreffen aber nicht nur die Bereiche wo das abgeschwemmte Material anlandet und mit hohem Aufwand von den Gemeinden, Straßenerhaltungsdiensten sowie den Feuerwehren, also meist auf Kosten der Allgemeinheit, beseitigt werden muss. Sehr problematisch ist auch die mit Erosionsereignissen verbundene Belastung von Oberflächengewässern durch den Eintrag von Nährstoffen.
„Boden ist ein kostbares Gut“
Gastkommentar: Josef Pusterhofer von der steirischen Landesregierung über die Pflicht, Erosion zu vermeiden.
Bodenfruchtbarkeit
Aber auch die Ackerflächen, von denen das Material abgetragen wird, werden geschädigt, weil mit dem Boden auch Nährstoffe, Humus, Saatgut, Jungpflanzen und Pflanzenschutzmittel verloren gehen. Kurzfristig wahrgenommen werden die Erosionsrinnen und die Ablagerung des Materials an unerwünschter Stelle. Langfristig wird sich jedoch die Bodenfruchtbarkeit verschlechtern, wenn der Bodenabtrag nicht durch die Bodenneubildung ausgeglichen wird. Ein Beispiel: Der Abtrag einer Bodenschicht von einem Millimeter entspricht bei einer Bodendichte von 1,2 Gramm je Kubikzentimeter bereits einem Bodenabtrag von zwölf Tonnen pro Hektar. Ein Wert, der bereits deutlich über der Bodenneubildung liegt.
Nicht durchtauchen
Die Ursache für die Bodenerosion allein bei den nicht zu verhindernden Starkregen zu suchen und zu hoffen, im nächsten Jahr verschont zu bleiben, ist kein geeigneter Ansatz, um das Problem zu lösen. Bauliche Maßnahmen können zwar helfen, Schäden durch den Eintrag von abgeschwemmter Erde zu verhindern und daher durchaus auch sinnvoll sein, Bodenerosion verhindern sie aber nicht. Daher sind die beeinflussbaren Ursachen für die Bodenerosion beim Ackerbau in Hanglage – wie große Schlaglänge in der Falllinie, lange Brache, wenig Bodenbedeckung, Bodenverdichtung und geringe Krümelstabilität – durch eine standortangepasste Bewirtschaftung zu verändern. Es können dies pflanzenbauliche Maßnahmen (Beispiele: Fruchtfolgen mit hohem Bedeckungsgrad, Zwischenfrucht, Begrünung) ebenso sein, wie alternative Bodenbearbeitungs- und Saattechniken.
Boden ist kostbares Gut
Der Boden zählt aufgrund seiner Bedeutung für die Lebensmittel- und Biomasseproduktion, seiner Reinigungsleistung für Grundwasser, Nahrungskette und Atmosphäre sowie seiner Lebensraumfunktion für zahlreiche Organismen zu unseren kostbarsten Gütern. Er ist nicht vermehrbar, nur schwer regenerierbar und muss daher besonders geschützt werden.
Das steirische Bodenschutzgesetz (1987) dient dem Schutz landwirtschaftlicher Böden vor einem die Produktionskraft gefährdenden Schadstoffeintrag, der Erhaltung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit und der Verhinderung von Bodenerosion und Bodenverdichtung. Nach Paragraph sechs sind die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte verpflichtet, Boden-erosion und Bodenverdichtung durch pflanzenbauliche, kulturtechnische und landtechnische Maßnahmen zu vermeiden. Die Landesregierung kann im Anlassfall nach Anhörung der Kammer für Katastralgemeinden nach einem Beobachtungszeitraum von wenigstens drei Jahren zur Verhinderung von Bodenerosionen, örtlich und zeitlich beschränkte Bewirtschaftungsregeln, per Verordnung erlassen. Da die Eindämmung und Verhinderung von Bodenerosion jedoch besonders im betrieblichen Interesse liegt, sollte es nicht zur Vorschreibung von Bewirtschaftungsregeln kommen müssen.
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