Scharfe Kritik an einigen Punkten des Sparpaketes übt Kammerpräsident Gerhard Wlodkowski. "Im Großen und Ganzen tragen wir das Reformpaket mit, aber es sind einige Punkte drinnen, die so nicht besprochen wurden und die wir kategorisch ablehnen", betont Wlodkowski. Und weiter: "Wir verlangen Änderungen bei der Besteuerung von Grundverkäufen, bei der Auflösungsabgabe, wenn Dienstverhältnisse beendet werden, sowie im Pensionsbereich". Die Landwirtschaftskammer hat dies auch in ihrer Stellungnahme zu den vorliegenden Gesetzestexten klar deponiert. Noch im März soll das Reformpaket dann vom Nationalrat beschlossen werden.
Lehnen Teile des Sparpakets ab
Widerstand gegen derzeitige Fassung zur Besteuerung von Grundverkauf und Auflösungsabgabe. Wlodkowski: Landwirtschaft verlangt noch Änderungen
Steuermaßnahmen des Sparpaketes 2012 © lk-stmk |
Steuer auf Grundverkäufe
Zwar steht die Landwirtschaft weiterhin zu einer Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, die derzeitige Fassung der Gesetzestexte wird aber abgelehnt. Der vorliegende Gesetzes-Entwurf würde nämlich "in vielen Fällen zu einer Besteuerung führen, in denen überhaupt keine Einnahmen für den Steuerpflichtigen anfallen und/oder kein Geldfluss vorhanden ist, aus dem die Steuer getragen werden könnte", kritisierte Wlodkowksi. Betroffene Bereiche wären zum Beispiel Betriebsaufgaben, wo es nicht gleichzeitig zu Veräußerungen kommt sowie Schenkungen, wo weichende Erben abgefunden werden, um den Betrieb in seinem Kern zu erhalten. Ebenso betroffen wären zum Beispiel Entschädigungen für Bodenwertminderung in Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen und Bauten wie Straßen, Schutzdämme, Strom-, Gas- oder Wasserleitungen im öffentlichen Interesse, wo der Grundeigentümer gesetzlich zur Abtretung gezwungen werden kann.
Sozialversicherung
Stark trifft die Bauern auch die Erhöhung der Pensionsversicherungsbeiträge, die Wlodkowski als "unverhältnismäßige Belastung" bezeichnet. Ihm geht es auch um Härtefälle im Pensionsbereich. Denn die Bauern sind bei der Berufsunfähigkeitspension gegenüber anderen Berufsgruppen schlechter gestellt. Die nun geplante Verschärfung der Zugangsbeschränkungen bei den Frühpensionen würde dieses Problem nochmals verstärken. Verlangt wird eine Gleichstellung mit anderen Berufsgruppen. "Die schrittweise Anhebung des Zugangsalters für die Erwerbsunfähigkeitspension mit Tätigkeitsschutz von 57 auf 60 Jahre ist insofern schmerzhaft, weil in der Landwirtschaft im Gegensatz zu allen anderen Sozialversicherungsgesetzen keine Berufsschutzregelung für Personen unterhalb dieser Altersgrenze besteht. Für uns ist es daher notwendig, dass die bestehende Härtefallregelung für Personen nach Vollendung des 50. Lebensjahres, die nur noch Tätigkeiten mit geringen Anforderungen ausüben können, unbefristet in Geltung bleibt", fordert Wlodkowski.
Gegen Auflösungsabgabe. Kritische Sicht der Kammer beim Agrardiesel
auch die Auflösungsabgabe von 110 Euro bei Beendigung eines Dienstverhältnisses. Wlodkowski: "Das ist eine unsinnige Steueridee mit absolut keinem Lenkungseffekt und ist nicht argumentierbar, da Saisonarbeitskräfte generell nur befristet beschäftigt sind."
Kritisch sieht die Kammer auch den Wegfall des Agrardiesels. In der Stellungnahme heißt es: Die Streichung des Agrardiesels wird die schwierige Wettbewerbssituation noch weiter verschlechtern, zumal die Berufskollegen in nahezu allen Mitgliedstaaten davon profitieren. Durch das Aus des Agrardiesels in Österreich wird sich die Wettbewerbsverzerrung weiter verschärfen.
Hauptfeststellung 2014
Die Pauschalierung wurde beim Sparpaket trotz massiver Forderungen nach Abschaffung nicht angetastet.
Indessen steht fest, dass 2014 die neue Hauptfeststellung zur Neubewertung der Einheitswerte erfolgt.
Zeitungsberichten zufolge, wonach die Grundsteuer nach dem Verkehrswert berechnet werden soll, entpuppten sich mittlerweile als falsch.
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