stmk.agrarnet.info
  • Presse

  • Wir über uns

  • Kontakt

  • lk österreich
  • lk burgenland
  • lk kärnten
  • lk niederösterreich
  • lk oberösterreich
  • lk salzburg
  • lk steiermark
  • lk tirol
  • lk vorarlberg
  • lk wien
lk steiermark
  • Steiermark
    • Steiermark
    • Aktuelles
    • Wir über uns
    • Zahlen & Fakten
    • Bezirkskammer
    • Bildungshäuser
    • Bäuerinnen
    • Mein Betrieb - Meine Zukunft
    • Verbände
    • Bildergalerien
    • Veranstaltungen
    • Kleinanzeigen
    • Landwirtschaftliche Mitteilungen
    • Downloads
    • Presse
    • Newsletter
  • Markt & Preise
  • Pflanzen
  • Tiere
  • Bio
  • Forst
  • Umwelt & Energie
  • Förderungen
  • Recht & Steuer
  • Betrieb & Familie
  • Bildung
  • Downloads

  • LK Steiermark
  • / Förderungen
  • / Cross Compliance
  • Förderungen
  • Cross Compliance
  • Einheitliche Betriebsprämie
  • Tierprämien
  • Investitionsförderung
  • ÖPUL
  • Ausgleichszulage
  • Forstförderung
  • Weitere Förderungen

Landwirte sind für sichere Lebensmittel selbst verantwortlich

Mit dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG 2005) wurde das EU-Lebensmittelrecht in Österreich umgesetzt. Auf dieser Grundlage dürfen nur sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Im Zuge einer Überprüfung der Cross Compliance (= Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, kurz CC) wird die Einhaltung der Bestimmungen kontrolliert.
[1216284785_3.jpg]
größer
Fenster schließen
[1216284785_1.jpg]
Fenster schließen
Verantwortlich für die Sicherheit seiner Lebensmittel ist der jeweilige Lebensmittelunternehmer und damit auch jeder Landwirt. Die Lebensmittelkette beginnt in der Primärproduktion am landwirtschaftlichen Betrieb. Sie betrifft pflanzliche Produkte sowie alle Tiere, die der Lebensmittelproduktion dienen. Neben der eigentlichen Produktion sind noch damit zusammenhängende Vorgänge wie Transport, Lagerung oder Sortierung mit einzubeziehen. Die genannten Punkte werden im Rahmen der CC-Kontrolle vor Ort überprüft. Auf die Eigenverantwortung in den Bereichen allgemeine Sauberkeit, sauberes bzw. geeignetes Wasser, Schädlingsbekämpfung und Personalgesundheit wird großer Wert gelegt.
 
Was als unsicher gilt
 
Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind. Mögliche Ursachen dafür sind Hygienemängel, Rückstände aus der pflanzlichen und tierischen Produktion und Verunreinigungen mit Abfällen und gefährlichen Stoffen, die zu einem unsicheren Produkt führen können.
 
Ursachenbekämpfung
 
In der Ursachenbekämpfung ist vor allem auf folgende Punkte zu achten:
? Die Verunreinigung von Tieren und Pflanzen durch Schädlinge, Abfälle und gefährliche Stoffe ist zu verhindern und die Sauberkeit der Erzeugnisse sicherzustellen. Sollte es zu einer Verunreinigung von pflanzlichen Erzeugnissen kommen, dürfen diese weder an Tiere verfüttert noch in Verkehr gebracht werden. Im Falle von tierischen Produkten ist der Rat eines Tierarztes einzuholen.
? Die Verhinderung der Übertragung von Infektionskrankheiten von Tieren auf den Menschen.
? Eine hygienische Milcherzeugung.
? Eine hygienische Lagerung von Eiern.
? Die korrekte Anwendung und Dokumentation von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln.
 
Biozide im pflanzlichen Bereich sind Mittel, die allgemein gegen schädliche Lebewesen wirken. Sie sollen die Schädigung von Lebens- und Futtermitteln verhindern und die Haltbarkeit von Baumaterialien im Lagerbereich verlängern. Am ehesten eingesetzt  werden Schädlingsbekämpfungsmittel wie Insektizide oder Rodentizide (gegen Mäuse, Ratten und andere Schadnager). Ebenfalls betroffen sind Holz- oder Mauerschutzmittel sowie Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich.
Die Dokumentation kann formlos erfolgen, sollte aber die Produktbezeichnung, das Datum bzw. die Häufigkeit der Anwendung und den Verwendungsbereich enthalten.
 
Rückverfolgbarkeit
 
Die Rückverfolgbarkeit soll für den Krisenfall sicherstellen, dass ein unsicheres Lebensmittel möglichst rasch vom Markt genommen und die Ursache dafür ermittelt werden kann. Daher muss jeder Lebensmittelunternehmer grundsätzlich wissen, was er woher bezogen oder an wen geliefert hat. Die Bestimmungen für die Rückverfolgung eines unsicheren Lebensmittels im Krisenfall sehen die Rücknahme des Produkts, die Information der Abnehmer und/oder Lieferanten, der Verbraucher und der Behörden vor.
[1216290901_3.jpg]
größer
Fenster schließen
[1216290901_1.jpg]
Fenster schließen
Was kontrolliert wird
 
Im Zuge der CC-Kontrolle wird in punkto Lebensmittelsicherheit vor Ort Folgendes überprüft:
? Die Verunreinigung von Lebensmitteln wird verhindert: z. B. Pflanzenschutzmittel, Biozide, Tiermedikamente, Abfälle und gefährliche Stoffe (wie z. B. Mineralöle, Treibstoffe, Lacke etc.) werden sicher aufbewahrt und getrennt von Lebensmitteln gelagert und bei der täglichen bäuerlichen Arbeit darauf geachtet, dass diese Stoffe nicht mit Tieren und Pflanzen unsachgemäß in Berührung kommen. In der pflanzlichen Primärproduktion werden nur jene Anlagen kontrolliert, die gerade in Verwendung sind.
? Vorsorgemaßnahmen gegen Schädlinge, in der pflanzlichen Produktion besonders bei Lebensmitteln, z. B. Brotgetreide.
? Biozide werden vorschriftsmäßig angewendet und dokumentiert.
? Kühe, Schafe und Ziegen sind gesund und insbesondere frei von Tuberkulose und Brucellose.
? In der Tierhaltung werden jene Stallungen überprüft, die gerade in Verwendung sind. Tiere werden beanstandet, wenn z. B. durch eitrige Wunden die Lebensmittelsicherheit gefährdet ist.
? In Milchbetrieben die Sauberkeit Milch berührender Oberflächen, Melkgeschirr, Milchtank/-behälter und Milchlagerräume müssen leicht zu reinigen und in Stand gehalten sein. 
? Milch wird bei der vorgeschriebenen Temperatur gelagert  (6 °C bei zweitägiger, 8 °C bei täglicher Abholung), das Reinigungswasser muss geeignet und optisch sauber (klares Wasser ohne Fehlgeruch) sein, im Zweifelsfall zählt das Ergebnis der Rohmilchuntersuchung (Keimzahl, mind. 1. Qualität).
? Eier werden sauber, trocken und frei von Fremdgerüchen gelagert sowie wirksam vor Nagern und Sonneneinstrahlung geschützt.
Weiters wird kontrolliert, ob die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Mit Belegen, die in den meisten Fällen ohnehin vorliegen
(z. B. Rechnungen, Lieferscheine, Wiegescheine, Milchgeldabrechnung etc.), kann der Warenein- und -ausgang dokumentiert werden. 
? Beispiele für Warenbezug: Futtermittel, lebende Tiere, Saatgut, Düngemittel etc.
? Beispiele für Warenlieferungen: lebende Tiere, Ackerfrüchte, Obst und Gemüse etc.
 
Dazu kann auch ein Eigenbeleg (Datum, Produkt, Menge, Abnehmer/Lieferant) angefertigt werden.
Im Anlassfall muss neben der Rückholung der abgelieferten Pflanzen bzw. Tiere auch unverzüglich eine Information an die betroffenen Vorlieferanten bzw. Abnehmer abgegeben werden. Zusätzlich ist die jeweils zuständige Behörde direkt und unverzüglich zu verständigen (Bezirkshauptmannschaft, Gemeindeamt, Polizei o. Ä.).
Auch im Bereich der Lebensmittelsicherheit kommt der eigenverantwortlichen Überprüfung und Einhaltung der Anforderungen größte Bedeutung zu. Ein wertvolles Hilfsmittel sind dabei die CC-Ordner der Landwirtschaftskammer, die in den Außenstellen erhältlich sind.
17.07.2008
Autor:Ing. Wolfgang Stromberger
Drucken
Empfehlen
Weitere Informationen:
  • Einhaltung von Cross Compliance

  • Negative Kontrollergebnisse einfach vermeidbar

  • Hofkartenaktualisierung – Landwirtemitwirkung ist notwendig!

  • CC: Probleme vermeiden

  • Futtermittel müssen sicher sein

  • Landwirte sind für sichere Lebensmittel selbst verantwortlich

  • Vorschriften zur Futtermittelhygiene

  • LKn im Internet:

  • Österreich

  • Burgenland

  • Kärnten

  • Niederösterreich

  • Oberösterreich

  • Salzburg

  • Steiermark

  • Tirol

  • Vorarlberg

  • Wien

  • Links

  • Kontakt

  • Impressum

  • Landwirtschaftskammer Steiermark

  • 8010 Graz | Hamerlinggasse 3 | 

  • +43 (0) 316 - 8050

  • office@lk-stmk.at

  • © 2012 by www.lk-stmk.at

  • Services:

  • ausgewählte Partner

  • ausgewählte Projekte

  • AIZ

  • ARGE Bäuerinnen

  • ARGE Meister

  • Baulehrschau

  • Gutes vom Bauernhof

  • Landjugend Steiermark

  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle

  • Lebensqualität Bauernhof

  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)

  • LFI-Veranstaltungskalender

  • Schule am Bauernhof

  • Tiergesundheitsdienst

  • LKO-Stromkalkulator