Krähen haben sich zuletzt massiv vermehrt. Bejagung von Junggesellentrupps ab 1. Juli. © Pixelio.de |
Krähen haben sich zuletzt massiv vermehrt. Bejagung von Junggesellentrupps ab 1. Juli. © Pixelio.de  |
Die Bejagung von sogenannten Junggesellentrupps – das sind in Gruppen auftretende Nebel- und Rabenkrähen, die nicht brüten – ist laut Verordnung vom 14. April bis 31. März 2013 möglich. Der Bejagung von Elstern und Eichelhähern wurde 2012 nicht statt gegeben.
Um auch künftig eine Bejagungsregelung zu erreichen ist es unerlässlich, dass die Schäden mit Fotos dokumentiert und bewertet werden. Es wird ersucht, diese Schadensmeldungen direkt an die zuständige Bezirkskammer weiterzuleiten.