Schadbild von Feuerbrand bei Apfel © Michael Kern |
Da eine Heilung bereits infizierter Pflanzen nicht möglich ist, kann das Auftreten und die Verbreitung der Bakteriose im Wesentlichen nur durch Prävention und Sanierung eingedämmt werden. Dazu hat die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) unter Einbeziehung und Mitarbeit aller betroffenen Einrichtungen und Organisationen eine "Gesamtheitliche Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes in Österreich" erarbeitet.
Diese umfasst sowohl präventive, indirekte und direkte Maßnahmen als auch begeleitende Maßnahmen.
Allgemeine Standartmaßnahmen
Diese umfassen alle vorbeugenden Möglichkeiten, einen Krankheitsausbruch und im Falle eines Feuerbrandauftretens die Verbreitung des Erregers zu verhindern. Schwerpunkte sind dabei der Verzicht auf die Auspflanzung von Feuerbrandwirtspflanzen als Zier- und Wildgehölze in Hausgärten und öffentlichem Grün, das Entfernen von Erregerquellen und die Sanierung nach Feuerbrandbefall sowie Hygiene- und Kontrollmaßnahmen.
Spezielle Maßnahmen
Als Spezielle Maßnahmen werden der Einsatz bakterizid wirkender Substanzen sowie von Produkten, die das Erregerwachstum hemmen, bezeichnet. In diesem Sinn wird der weitgehende Verzicht auf die Anwendung antibiotikahältiger Präparate als Teil der Gesamtstrategie verstanden und forciert. Nur wenn alle anderen Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, ist bei Gefahr in Verzug und zur Abwehr eines existenzbedrohenden Auftretens der Krankheit der Einsatz von Antibiotika - unter Einhaltung strengster Auflagen - als Notmaßnahme in Erwägung zu ziehen.
Kein Risiko für menschliche Gesundheit
In Hinblick auf die humanmedizinische Bewertung des Einsatzes von Streptomycin als Pflanzenschutzmittel kam eine Arbeitsgruppe österreichischer humanmedizinischer Antibiotika-Experten zur Auffassung, dass ein kontrollierter Einsatz von Streptomycin zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten, die ohne Antibiotika schwer bis gar nicht zu bekämpfen sind, derzeit kein konkretes Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt.
Streng kontrolliertes System
Für einen eventuellen Einsatz von strepomycinhältigen Pflanzenschutzmittel gilt daher in Österreich ein überaus strenges und durchgehend kontrolliertes System. Wichtige Punkte dabei sind unter anderem:
Allgemeine Standartmaßnahmen
Diese umfassen alle vorbeugenden Möglichkeiten, einen Krankheitsausbruch und im Falle eines Feuerbrandauftretens die Verbreitung des Erregers zu verhindern. Schwerpunkte sind dabei der Verzicht auf die Auspflanzung von Feuerbrandwirtspflanzen als Zier- und Wildgehölze in Hausgärten und öffentlichem Grün, das Entfernen von Erregerquellen und die Sanierung nach Feuerbrandbefall sowie Hygiene- und Kontrollmaßnahmen.
Spezielle Maßnahmen
Als Spezielle Maßnahmen werden der Einsatz bakterizid wirkender Substanzen sowie von Produkten, die das Erregerwachstum hemmen, bezeichnet. In diesem Sinn wird der weitgehende Verzicht auf die Anwendung antibiotikahältiger Präparate als Teil der Gesamtstrategie verstanden und forciert. Nur wenn alle anderen Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, ist bei Gefahr in Verzug und zur Abwehr eines existenzbedrohenden Auftretens der Krankheit der Einsatz von Antibiotika - unter Einhaltung strengster Auflagen - als Notmaßnahme in Erwägung zu ziehen.
Kein Risiko für menschliche Gesundheit
In Hinblick auf die humanmedizinische Bewertung des Einsatzes von Streptomycin als Pflanzenschutzmittel kam eine Arbeitsgruppe österreichischer humanmedizinischer Antibiotika-Experten zur Auffassung, dass ein kontrollierter Einsatz von Streptomycin zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten, die ohne Antibiotika schwer bis gar nicht zu bekämpfen sind, derzeit kein konkretes Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt.
Streng kontrolliertes System
Für einen eventuellen Einsatz von strepomycinhältigen Pflanzenschutzmittel gilt daher in Österreich ein überaus strenges und durchgehend kontrolliertes System. Wichtige Punkte dabei sind unter anderem:
- Anwendung nur auf Erwerbsobstbauflächen (Nachweis: Statistische Erhebung oder Einheitswertzuschlag !)
- Strenge Regelung für Mittelbezug (Antrag!, nur für Nettokernobstfläche, Mittelabgabe nur unter Vorlage der amtlichen Bewilligung)
- Anwendung darf nur in festgelegten, geographisch abgegrenzten Gebieten, nur bei akuter Gefahr und nur, wenn Bekämpfungsmaßnahme durch Warndiensthinweis freigegeben ist, erfolgen
- Maximal zwei Anwendungen,; jede Anwendung wird gemeldet und dokumentiert
- Exaktes Mittelmanagement (dokumentierte Mengenverbrauch, Restmengen, Mittelrückgabe)
- Begleitendes Monitoring bei Obst- und Imkereiprodukten (amtliche und laufende Probenziehungen und Untersuchungen)

