Bei Mutterkuhhaltung ist auf ausreichende Verweildauer der Kälber am Betrieb zu achten © LK OÖ |
Dies ist unbedingt zu beachten, weil sonst der Betrieb keine Mutterkuhprämie erhält. Im Detail sieht die Regelung folgendermaßen aus:
- Es müssen mindestens 50% der Fleischrassekühe des Betriebes (sind z.B. Fleckvieh, Braunvieh wie auch spezielle Fleischrassen) im laufenden Kalenderjahr abkalben.
- Verweildauerverpflichtung: Im Umfang von mindestens 80% der Mindestabkalbungen, maximal jedoch in Höhe der Mutterkuh-Quote, müssen Kälber länger als 2 Monate gehalten werden (Mindest-Verweildauer).

