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Fischler: Bis 28. Juni sind die gröbsten Problemfälle bei den Almen zu lösen

Stufenplan zur Klärung strittiger Referenzflächen.
Dr. Franz Fischler © Bauernjournal
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Dr. Franz Fischler © Bauernjournal
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Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich und der Leiter der "Sonderkommission Alm", Ex-EU-Kommissar Franz Fischler, haben heute Details der kürzlich vereinbarten Vorgehensweise zur Almflächenfeststellung für das Antragsjahr 2013 bekannt gegeben. Demnach wurde ein Stufenplan erstellt, anhand dessen Flächendifferenzen ausgeräumt werden sollen. Da dies nicht bis zum Schlusstermin für die Abgabe des Mehrfachantrags (MFA)-Flächen am 15.05.2013 vollständig zu klären gewesen sei, habe man bei der EU-Kommission eine Fristverlängerung bis 28.06.2013 beantragt und gewährt bekommen. "Damit haben wir für das laufende Antragsjahr ein sicheres System geschaffen", betonte der Minister. Fischler schränkte aber ein, dass es nicht möglich sein werde, in diesem Zeitraum alle strittigen Fälle zu klären. "Daher werden wir uns vorrangig damit befassen, die gröbsten Probleme in den Griff zu bekommen." Auch Schuldzuweisungen seien nicht angebracht, mahnte der Ex-Kommissar. Zum einen würden die Schwierigkeiten "in der Natur der Sache" liegen, zum anderen werde es "die größten Anstrengungen aller Beteiligten" erfordern, um in der verbleibenden Zeit noch ausstehende Almfutterflächen-Angaben richtigzustellen.

2013 Kontrollrate bei bis zu 50% möglich

Ausgangspunkt waren, laut Fischler, Jahre zurückliegende Routinekontrollen der EU-Kommission und des Europäischen Rechnungshofes, bei denen "grobe Abweichungen" zwischen den beantragten Almflächen und den Gegebenheiten vor Ort festgestellt wurden, worauf Österreich aufgefordert worden sei, das System zu verbessern. Trotzdem hätten Kontrollen der Agrarmarkt Austria (AMA) in den Jahren 2011 und 2012 erneut eine "nicht geringe Fehlerrate" aufgezeigt. Gemäß EU-Recht erhöht sich das Sample der Kontrollen bei Überschreiten einer gewissen Fehlerrate, sodass heuer vermutlich zwischen 40 und 50% der heimischen Almfutterflächen kontrolliert werden, so Fischler.

Der im Herbst vom BMLFUW beschlossene "Almfahrplan", mit der Möglichkeit der sanktionsfreien Korrektur durch die Landwirte, der Übernahme der zentralen Flächenreferenzermittlung durch die AMA - was den Bauern mehr Rechtssicherheit bringt - sowie der Freistellung von Sanktionen bei erwiesener Schuldlosigkeit der Antragsteller, habe dennoch nicht alle Unsicherheiten beseitigt, worauf er Fischler um Hilfe bei der Klärung gebeten und in Brüssel um Fristverlängerung angesucht habe, erläuterte Minister Berlakovich. Aufgabe der SOKO Alm sei es, Wege aufzuzeigen, wie man die gröbsten Probleme in den Griff bekommen könne. Eine neue Arbeitsgruppe soll geeignete Modelle für die Zukunft erstellen, um den Almbewirtschaftern "Klarheit und Sicherheit" zu geben.

An Digitalisierung führt kein Weg vorbei

"Das EU-Recht verlangt eine Flächenermittlung auf Basis der Digitalisierung", stellte Fischler heute fest. Vorschläge, wie sie in den vergangenen Wochen von mehreren Seiten gemacht wurden, seien aus rechtlicher Sicht nicht umsetzbar. Weiters stellte er klar, dass es zu den Digitalisierungsdaten der AMA vom Herbst 2012 "keine Alternative" gibt. Die Zahlstelle gewährleistet die mathematische Richtigkeit der Flächenberechnung, was für die bäuerlichen Antragsteller Rechtssicherheit bedeutet.

Stufenplan zur Ermittlung der endgültigen Referenzfläche

Was die administrative Abwicklung zur Klärung der endgültigen Referenzfläche betrifft, hat die SOKO einen Vierstufen-Plan erstellt, der dort schlagend wird, wo große Unterschiede zwischen der von der AMA ermittelten vorläufigen Referenzfläche und den Angaben der Almbauern bestehen. In einem ersten Schritt gehen der Landwirt und der jeweilige INVEKOS-Beauftragte der Landwirtschaftskammer die AMA-Ergebnisse durch. Stimmt der Bauer zu, wird aus der "vorläufigen" eine "endgültige" Referenzfläche, die bis spätestens 28.06. im MFA-Flächen 2013 zu beantragen ist.

In jenen Fällen, wo die vorläufige Referenzflächenfeststellung vom Almbewirtschafter nicht akzeptiert wird, hat dieser eine - auch vom INVEKOS-Beauftragten unterzeichnete - präzise, schlagweise Beschreibung und Begründung der Einwände zu verfassen und bis 07.06.2013 an die AMA zu übermitteln. Werden diese nach einer Prüfung akzeptiert, ist die Feststellung abgeschlossen. In den verbleibenden Fällen haben der Landwirt, der LK-Mitarbeiter und die AMA "eine gemeinsame Sachverhaltsermittlung anhand der Bilddokumentationen und anderer geeigneter Unterlagen vorzunehmen". Führt auch diese zu keinem Ergebnis, hat eine Begehung vor Ort und eine "endgültige Feststellung der Referenzflächen durch die AMA" zu erfolgen.

Abgeschlossene Fälle davon nicht betroffen

Rückforderungen oder Sanktionen aus Vor-Ort-Kontrollen anderer Jahre bleiben aufrecht. "'Alte Fälle', die sich im laufenden verwaltungsrechtlichen Verfahren befinden können nicht gestoppt werden", betonte Fischler. Doch es gebe dafür den Weg der Berufung. Werde dort festgestellt, dass den Almbewirtschafter keine Schuld trifft, werde von Sanktionen abgesehen. Die Entscheidungskompetenz dafür liege beim Landwirtschaftsministerium.

Zwar kenne er kein anderes Mitgliedsland, dass sich mit dem gleichen Problem in diesem Ausmaß zu befassen habe, wie Österreich, erklärte Fischler, die Interpretation von Orthofotos sei jedoch auch für Experten mit langjähriger Erfahrung nicht einfach. Es sei aber zu hoffen, dass es nun gelinge, "auf diese Weise einigermaßen die gröbsten Schwierigkeiten zu bewältigen". Insgesamt gehöre Österreich hinsichtlich seiner Agrar-Verwaltung "zu den Besten" in der EU. Und auch die Fehlerquote der landwirtschaftlichen Förderung habe im Vergleich mit anderen Subventionsbereichen 2012 nur 3% betragen, unterstrich der ehemalige Agrarkommissar abschließend.
06.06.2013
Autor:Mag. M. Wolf
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