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Gesamtheitliche Feuerbrand-Bekämpfung

Bekämpfungsmaßnahmen laufen streng kontrolliert und transparent
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Feuerbrandbekämpfung: Gesamtheitliche Strategie. Seit dem Auftreten des Feuerbrandes im Jahr 2000 in der Steiermark ist die gesamtheitliche Feuerbrand-Bekämpfungsstrategie Fixpunkt in der Obstbauberatung der Landwirtschaftskammer.
 
Die gesamtheitlichen Bekämpfungsstrategie besteht aus vier Eckpunkten:
 
I. Gesetzliche Grundlagen, Beobachtung, Sanierung: Feuerbrand ist eine anzeigenpflichtige Quarantänekrankheit. Die Bekämpfung ist gesetzlich geregelt. Diese sieht folgendes vor:
  • 1. Meldepflicht der Baumseuche bei Verdacht.
  • 2. Durchführen von gesetzlich angeordneten Sanierungen wie Rückschneiden der Äste oder Roden der Bäume.
  • 3. Produktions-, Verbringungs- und Auspflanzverbot für Wirtspflanzen.
  • 4. Behördlich geregelte Zuständigkeiten von Feuerbrand-Beauftragten, Sachverständigen in den Bezirken sowie der amtliche Pflanzenschutzdienst. Diese Strukturen gewährleisten, dass die gesetzlich geregelten Maßnahmen umgesetzt und kontrolliert werden.
An vorderster Stelle der gesamtheitlichen Bekämpfung steht die Beobachtung und Kontrolle der Obstgärten. Bei allfälligem Auftreten des Feuerbrandes werden unter Einhaltung von Hygieneauflagen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Diese sind: Rückschnitt befallener Äste, Rodung einzelner Bäume, bei massivem Befall von ganzen Obstgärten. Das befallene Material wird an Ort und Stelle vernichtet.
 
II. Wissenschaftliche Begleitung. Ein weiterer Teil der gesamtheitlichen Feuerbrand-Strategie ist eine bundesweit koordinierte Forschungs- und Versuchstätigkeit. Unter Federführung der AGES (Agentur für Ernährungssicherheit) arbeiten Universitäten, Versuchsanstalten und Praktiker vernetzt an Projekten zur nachhaltigen Feuerbrand-Bekämpfung.
 
III. Appell an die Bevölkerung. Die steirische Landwirtschaftskammer appelliert an die Bevölkerung an der gesamtheitlichen Bekämpfungsstrategie mitzuhelfen. Konkret werden die Grundbesitzer, Hobbygärtner und Verantwortliche für Parks und öffentliche Grünanlagen ersucht, einen Feuerbrand-Verdacht an den Feuerbrand-Beauftragten der Gemeinde zu melden. Weiters ruft die Landwirtschaftskammer auf, das bestehende Auspflanzverbot von Feuerbrand-Wirtspflanzen zu berücksichtigen und auf Neupflanzung dieser Wirtspflanzen zu verzichten. Wirtspflanzen sind: Zwergmispel (Cotoneaster), Feuerdorn, Lorber- und Glanzmispel, Mispel sowie Weißdorn u. a.
 
IV. Im äußersten Notfall Pflanzenschutzmittel-Einsatz. Einsatz für Birnenflächen mit heutigem Tag von amtlicher Warndienstkommission freigegeben. Zusätzlich zu allen Maßnahmen der gesamtheitlichen Bekämpfungsstrategie ist bei äußerstem Notfall der Einsatz von streptomycinhältigen Pflanzenschutzmitteln möglich. Aufgrund der Wettersituation ist ab heute der Einsatz dieser Mittel von der Warndienstkommission für Birne freigegeben worden. Der Einsatz von Streptomycin kommt nur bei akuter Gefahr in von den zuständigen Landesbehörden festgelegten, geografisch abgegrenzten Gebieten in der Kernobst-Intensivproduktion in Frage und ist auch dort nur als ergänzende Maßnahme im Rahmen einer gesamtheitlichen Bekämpfungsstrategie vorgesehen. Um höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen zu entsprechen, wurden 22 hochsensible Wetterstationen neu in Betrieb genommen.
Strengste behördliche Auflagen und Transparenz. Der Erwerb streptomycinhältiger Mittel ist nur mit einer amtlichen Bestätigung über die erforderliche Menge möglich. Der Einsatz ist nur nach einem amtlichen Warndiensthinweis auf akute Feuerbrand-Gefahr zulässig. Jede Anwendung ist der Behörde zu melden. Nicht benötigte Pflanzenschutzmittel müssen an die Händler zurückgegeben werden. Die Anwendung wird von der Bezirksverwaltungsbehörde kontrolliert, die Überwachung der Händler erfolgt über das Bundesamt für Ernährungssicherheit. Voraussetzung für eine Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist grundsätzlich die Sicherheit, dass bei bestimmungs- und sachgerechter Anwendung des Pflanzenschutzmittels unannehmbare Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt ausgeschlossen sind.
 
Humanmedizin: Kein konkretes Risiko. Vom BAES (Bundesamt für Ernährungssicherheit) wurde eine zweite Stellungnahme einer Arbeitsgruppe österreichischer Humanmediziner zum Thema "Zum Einsatz von Streptomycin als Pflanzenschutzmittel - Bewertung aus Sicht der Humanmedizin mit Stand 29. November 2008" eingeholt. Die Experten der Arbeitsgruppen kamen zusammenfassend zur Schlussfolgerung, dass der kontrollierte Einsatz von Streptomycin zur Therapie von akut bedrohlichen Pflanzenkrankheiten trotz des Nachweises von Streptomycinspuren in reifen Früchten unverändert kein konkretes Risiko für eine Resistenzentwicklung und für die menschliche Gesundheit darstellt.
 
Unverändert gelten die Aussagen von Spitzenvertretern aus Landwirtschaftskammer, Obstbau, Imkerei und des Landes Steiermark
 
Lorenz Spielhofer, Obmann der steirischen Erwerbsobstbauern Allerletzte Feuerwehrmaßnahme: "Der mögliche Einsatz streptomycinhältiger Mittel ist die allerletzte Feuerwehr-Maßnahme, um den steirischen Obstbau zu retten. Derartige Pflanzenschutzmittel werden - wenn es die Witterung zur Obstblüte erfordert - von den Obstbauern mit höchstem Verantwortungsgefühl und nur unter strengsten, kontrollierten Auflagen verwendet. Ein möglicher Einsatz ist vollkommen transparent: Er ist lückenlos nachvollziehbar und erfolgt nur nach kontrollierten Hinweisen des amtlichen Feuerbrand-Warndienstes. Ich appelliere an alle Kritiker, mit dem Thema "Streptomycin-Einsatz" objektiv und nicht einseitig tendenziös umzugehen".
Anton Gangl, Präsident des Bundesobstbauverbandes Einzige und wirksamste Wirkstoffe: "Streptomycinhältige Wirkstoffe sind derzeit leider die einzigen wirksamen Bekämpfungsmittel der Baumseuche Feuerbrand, wenn alle anderen Maßnahmen auf Grund eines hohen Infektionsdruckes nicht ausreichen. Ziel ist es dennoch, so rasch wie möglich darauf verzichten zu können. Deshalb unterstützt der Bundesobstbau-Verband alle nationalen und internationalen Bemühungen, neue effiziente Wirkstoffe zu erforschen. Als Präsident des Bundesobstbauverbandes appelliere ich an NGO´s und Medien, sachlich und verantwortungsvoll mit einem möglichen "Gefahr in Verzug-Einsatz" umzugehen, weil ansonsten die Obstbauern vor den Trümmern ihrer Existenz stehen und tausende Arbeitsplätze in Gefahr sind."
Dr. Wolfgang Mazelle, Obstbaudirektor Landwirtschaftskammer Steiermark "Nur wenn alle anderen Maßnahmen der Gesamtstrategie nicht den notwendigen Erfolg bringen, dann werden streptomycinhältige Pflanzenschutzmittel als letzte Notmaßnahme unter Einhaltung strengster behördlicher Auflagen verwendet."
Ing. Josef Ulz, Präsident des Landesverbandes für Bienenzucht Nur bester Honig kommt auf den Markt. "Im Falle eines unvermeidbaren Einsatzes von streptomycinhältigen Mitteln zur Existenzsicherung des Erwerbsobstbaues wurden von den zuständigen Behörden alle Maßnahmen ergriffen, die eine rechtzeitige Information der Imker über die geplanten Einsatzorte sicherstellt. Weiters wird im Falle einer Anwendung eine begleitende kostenlose Kontrolle und gegebenenfalls der Ankauf von Honig durch das Land Steiermark garantiert - auch wenn nur gerade noch nachweisbare Spuren weit unter jeglichen Grenzwerten gefunden werden. Das umfangreiche Honig-Monitoring mit begleitender Rückstand-Untersuchung ermöglicht es sicher zu stellen, dass - wie im vergangenen Jahr - nur bester Honig auf den Markt kommt. Wenn überhaupt, dann kann nur Obstblütenhonig davon betroffen sein, wobei es sich aus Angebotsgründen nur um geringe Mengen von der Gesamternte handelt."
Hofrat Dipl. Ing. Josef Pusterhofer, Land Steiermark Kontrollierter Einsatz nur nach Warndienst-Hinweisen. "Der Erwerb dieser Mittel ist nur mit einer amtlichen Bestätigung über die erforderliche Menge möglich und der Einsatz nur nach einem amtlichen Warndiensthinweis auf akute Feuerbrand-Gefahr zulässig. Es dürfen maximal zwei Anwendungen in der Blütezeit erfolgen und jede Anwendung ist der Behörde zu melden. Nicht benötigte Pflanzenschutzmittel müssen an die Händler zurückgegeben werden. Vom Landwirtschaftlichen Versuchszentrum des Landes werden die Bestätigungen für den Kauf ausgestellt, die Anwendungs-Meldungen erfasst und so die Mengen jedes einzelnen Betriebes überwacht. Die Anwendung wird von der Bezirksverwaltungsbehörde kontrolliert, die Überwachung der Händler erfolgt über das Bundesamt für Ernährungssicherheit."
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ages.at
16.04.2009
Autor:Klaus Perscha
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