Symptome des Feuerbrandbefalles sind: hakenförmige Krümmung der Triebspitzen, eine dunkelbraune bis schwarze Verfärbung des Laubes sowie kletzenartige Früchte, die sehr fest an den Trieben halten. © DI Hubert Köppl - OÖ Pflanzenschutz |
Um im Falle einer Zulassung von streptomycinhältigen Pflanzenschutzmitteln den zeitgerechten Erwerb gewährleisten zu können, ist bereits jetzt bei der Fachabteilung 10B-Landwirtschaftliches Versuchszentrum (Land Steiermark) die Ausstellung einer erforderlichen Bestätigung zu beantragen.
Der Antrag kann ausschließlich im Internet unter www.feuerbrandbekaempfung.steiermark.at gestellt werden.
Auf dieser Homepage sind das Antragsformular und weitere Informationen zu finden. Betriebe ohne eigenen Internetzugang können den Antrag beispielsweise in den Bezirkskammern stellen.
Die Antragsfrist ist zeitlich begrenzt:
Die Antragsfrist ist zeitlich begrenzt:
- Die Antragsstellung ist nur von 3. bis einschließlich 12. Februar 2012 möglich.
- Nur fristgerecht eingebrachte Anträge können rechtzeitig bearbeitet werden.
- Eine ausgestellte Mengenbestätigung verpflichtet nicht zum Bezug streptomycinhältiger Pflanzenschutzmittel.

