Kuh auf der Weide © LK-Stmk |
Die Sonderkommission „Almen“ unter der Leitung von Franz Fischler hat in den vergangenen Wochen über erste Ergebnisse informiert. In den Medien wurde darüber berichtet. Minister Nikolaus Berlakovich hat eine Antragsfristerstreckung bis 28. Juni erreicht.
In der Steiermark wurden bei allen Almen, die 2011 oder 2012 keine Vorortkontrolle hatten, die Futterfläche unter Berücksichtigung der vorläufigen Referenzfläche der Agrarmarkt Austria (AMA) und unter Mitwirkung des Almbewirtschafters neuerlich beurteilt. Die Antragstellung ist bei nahezu allen Almen abgeschlossen. In diesen Fällen gilt die Futterflächenreferenz als endgültig, es gibt keinen weiteren Handlungsbedarf.
Wichtig ist, dass jeder Almbewirtschafter bei der Festlegung der Futterfläche 2013 vorsichtig und mit großer Sorgfalt vorgegangen ist, damit die Beanstandungsquote bei den Vorortkontrollen 2013 wesentlich niedriger ausfällt als in den letzten Jahren. Nur damit kann erreicht werden, dass Sanktionen und Rückforderungen vermieden werden können.

