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Der Mehrfachantrag kommt

Sollten Feldstücke bei einer Kontrolle nicht gepasst haben, umgehend Kammer kontaktieren. Digitalisierung noch vor der Antragsabgabe auf neuesten Stand bringen.
Mehrfachantrag 2012 © AMA
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Mehrfachantrag 2012 © AMA
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Mehrfachantrag 2012 © AMA
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Der Mehrfachantrag Flächen 2012 wird am 8. März an die Landwirte verschickt. Dies ist der Startschuss für das diesjährige Antragsverfahren. Manche Bezirkskammern beginnen bereits am Mittwoch, 14. März mit der Antragsentgegennahme. Jedem Antragsteller wird wieder ein konkreter Abgabetermin zugesandt. Es wird ersucht, diesen Termin wahr zu nehmen oder im Falle einer Verhinderung einen Ersatztermin mit der jeweiligen Bezirkskammer zu vereinbaren. Die Termine einzuhalten ist für eine möglichst reibungslose Abwicklung notwendig und hilft Fehler zu vermeiden. Mit dem Mehrfachantrag wird ein Merkblatt mit Ausfüllanleitung verschickt. Dieses beinhaltet wichtige Informationen und soll genutzt werden, um den Antrag korrekt auszufüllen. Ab Seite 56 sind jegliche Nutzungen mit den jeweils möglichen Prämienstatus angeführt, die in die Flächennutzungsliste eingetragen werden können.

Flächenänderungen

Sämtliche Flächenänderungen, beispielsweise durch Zu- und Verpachtungen, aber auch Baumaßnahmen oder Aufforstungen müssen vor der Antragstellung im Invekos-GIS aktualisiert werden. Bei allen Betrieben, die im Sommer/Herbst 2011 eine neue Hofkarte erhalten haben, ist eine Aktualisierungsdigitalisierung jedenfalls notwendig. Ganz wichtig ist, dass die im Mehrfachantrag 2012 beantragten Flächen mit der tatsächlichen Bewirtschaftung in der Natur übereinstimmen.

Kontrollergebnisse

Flächenkontrollen des Mehrfachantrages oder Herbstantrages 2011 müssen im Mehrfachantrag 2012 berücksichtigt werden. Es ist für die Bezirkskammer sehr hilfreich, wenn im Vorfeld zur Mehrfachantragstellung die Anpassung der Feldstücke an das Kontrollergebnis durchgeführt wird. Eine umgehende Kontaktaufnahme mit der Bezirkskammer wird dringend empfohlen.

Aufzeichnungen

Bei einigen Öpul-Maßnahmen sind Aufzeichnungen zu führen. Beispielsweise für die "umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen (Ubag)", "Biologische Wirtschaftsweise" oder die IP-Maßnahmen. Verpflichtend für Ubag ist eine betriebsbezogene Stickstoffbilanzierung und schlagbezogene Aufzeichnungen hinsichtlich Anbau, Ernte, Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen. Biobetriebe müssen jedenfalls eine betriebliche Stickstoffbilanz anstellen. Ist der Stickstoffanfall kleiner 90 Kilo pro Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, sind keine weiteren Aufzeichnungen notwendig. Ist der Anfall größer 90 Kilo muss kulturbezogen bilanziert werden. Jeder Antragsteller haftet mit seiner Unterschrift für die im Mehrfachantrag beinhalteten Angaben. Unterschriftsberechtigt ist ausschließlich der Antragsteller. Unterschreibt nicht der Antragsteller, ist bei der Antragsabgabe eine Vollmacht mitzubringen.
01.03.2012
Autor:August Strasser
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