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Ladegut richtig kennzeichnen

Ladegut muss auf Anhängern oder bei Zugfahrzeugen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden.
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Die Ladung auf einem 20 km/h-Anhänger war offenbar für eine Bautätigkeit am Hof bestimmt. Der junge Landwirt war als Traktorlenker sicher sehr bemüht, das nach hinten hinausstehende Ende des Eisengitters für den Nachfolgeverkehr sichtbar zu machen. Es ist ihm nur ein kleiner Fehler unterlaufen, dass die Unterkante der Langguttafel um ein Vielfaches zu hoch über der Fahrbahn angebracht war.

Konkret heißt es in den gesetzlichen Bestimmungen, dass eine Ladung, die mehr als einen Meter über den vordersten oder hintersten Punkt des Zugfahrzeuges oder Anhängers hinausragt, durch eine 40 x 25 cm große, weiße Tafel mit einem roten Rand von 5 cm Breite erkennbar gemacht sein muss. Der rote Rand der Tafel muss außerdem rückstrahlend sein.

Die Anbringung der Langguttafel muss lotrecht und senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges erfolgen. Die Unterkante der Tafel darf hinten nicht mehr als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein! Das hat den einen Grund, dass die Tafel vom nachfolgenden Lenker aus seiner Sitzposition gut und rasch wahrgenommen werden kann.

Im jeweiligen Anlassfall war die Unterkante der Langguttafel über zwei Meter von der Fahrbahn positioniert.

Tempo, Alkohol, Licht

Wer von den Landwirten in nächster Zeit auf Urlaub fahren kann, ist gut beraten, wenn er sich über die Verkehrsvorschriften der besuchten Länder vorher informiert. Es gibt zum Teil gravierende Unterschiede zu Österreich.

In Kroatien gelten im Ortsgebiet 50, im Freiland 90, auf Schnellstraßen 110 und auf der Autobahn 130 km/h. Für Lenker unter 25 Jahren sind 10 km/h weniger zu beachten! Lichtpflicht von Ende Oktober bis Ende März. Alkohol: 0, 5 Promille, 0,0 Promille für Kfz-Lenker unter 25 Jahren.

In Slowenien gelten im Ortsgebiet 50, im Freiland 90 und auf Autobahnen 130 km/h. Alkohol: 0,5 Promille. Abblendlicht am Tag einschalten! Ersatzlampenset dringend empfohlen.

Für die Slowakei und Tschechien gelten im Ortsgebiet 50, im Freiland 90 sowie 130 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Licht am Tag ist Pflicht. Alkohol: 0,0 Promille.

In Italien im Ortsgebiet 50, im Freiland 90, auf Schnellstraßen und Autobahnen 130, bei Regen auf Autobahnen 110 und Schnellstraßen 90 km/h. Alkohol: 0,5 Promille, bei mehr als 1,5 Promille kann das Fahrzeug beschlagnahmt und versteigert werden. Lichtpflicht im Freiland tagsüber!

In der Schweiz gelten für Pkw im Ortgebiet 50, Freiland 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 120 km/h. Bei Überschreitungen von mehr als 40 km/h droht die Beschlagnahme des Kfz oder Fahrverbot in der Schweiz. Alkohol: 0,5-Promille-Grenze, Licht am Tag wird empfohlen.
16.05.2013
Autor:Oberst a. D. Dr. Adolf Reiter
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