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Beginn der vektorfreien Zeit in Italien

Mit 14.12.2009 hat das italienische Gesundheitsministerium die nördlichen Provinzen im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit für saisonal vektorfrei erklärt. Damit ist es bis Ende des Jahres möglich, ungeimpfte Rinder nach Italien zu exportieren.
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Konkret wurde die vektorfreie Zeit in den nördlichen Provinzen Italiens vom 14.12.2009 bis 28.02.2010 erlassen. Dies ermöglicht nach dem Abkommen zwischen Italien und Österreich vom 4.09.2009 folgende Erleichterungen für den Export von Rindern nach Italien:

  • Nicht geimpfte Rinder über drei Monate können in der saisonal vektorfreien Zeit bis 60 Tage vor deren Ende nach Italien verbracht werden. Somit können bis Ende des Jahres 2009 ungeimpfte Rinder nach Italien exportiert werden.
  • In Österreich geborene und gehaltene Rinder über drei Monate, die vollständig geimpft sind (= zweimal geimpft), können nach Italien in der saisonal vektorfreien Zeit bis 23 Tage vor deren Ende verbracht werden. Das bedeutet, dass geimpfte Tiere bis 5.02.2010 ohne Wartezeit sofort nach der Impfung nach Italien exportiert werden können.

    Das Zeitfenster bis Ende des Jahres, das die vektorfreie Zeit bietet, sollte insbesondere von jenen Einstellerproduzenten zur Vermarktung genutzt werden, die noch weibliche Tiere aus der Vorsaison in ihren Ställen haben. Schwere, über acht Monate alte weibliche Tiere sind am österreichischen Markt kaum unterzubringen und werden ungeimpft im Frühjahr zu einem echten Problem werden.

Zur Impfung anmelden

Da die Nutzrinder- und Zuchtrindervermarktung aber auch nach der vektorfreien Zeit in Italien weitergehen muss, darf an dieser Stelle nochmals auf die Anmeldung zur Blauzungenimpfung in den Außenstellen der Landwirtschaftskammer erinnert werden. Denn nach wie vor ist es so, dass Kälber bis drei Monate nur dann ohne Untersuchung nach Italien exportierbar sind, wenn sie von geimpften Müttern (d. h. Auffrischungsimpfung) stammen und außerhalb der vektorfreien Zeit Rinder über drei Monaten nur exportfähig sind, wenn sie geimpft sind.

Der nächste Impfdurchgang in Kärnten ist für Ende Jänner festgelegt worden. Anmeldungen sind bis 20.01.2010 bei der zuständigen Außenstelle möglich.

Vektorfreie Zeit

Die vektorfreie Zeit ist jener Zeitraum, in dem unterstellt wird, dass keine Gnitzen (Stechmücken) fliegen und damit eine Übertragung der Blauzungenkrankheit ausgeschlossen werden kann. Bestimmt wird der Beginn der vektorfreien Zeit anhand von Temperaturaufzeichnungen und Fangzahlen in Mückenfallen.
17.12.2009
Autor:Dipl.-Ing. Franz Augustin, LK Kärnten
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