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Amerikanische Rebzikade muss bekämpft werden

Im Befalls- und Sicherheitsgebiet müssen alle Weinbaubetriebe verpflichtend Maßnahmen ergreifen.Und auch im ­Verbreitungsgebiet sind verpflichtend Maßnahmen zu ­setzen.
Die kleine Zikade überträgt die Goldgelbe Vergilbungskrankheit © lk/Luttenberger
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Die kleine Zikade überträgt die Goldgelbe Vergilbungskrankheit © lk/Luttenberger
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Die kleine Zikade überträgt die Goldgelbe Vergilbungskrankheit © lk/Luttenberger
Die kleine Zikade überträgt die Goldgelbe Vergilbungskrankheit © lk/Luttenberger
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In den steirischen Weingärten breitet sich die goldgelbe Vergilbungskrankheit (Flavescene dorée) weiter aus. In der Befallszone wurde in den vergangenen Tagen - konkret in der 26. Kalenderwoche - diese gefährliche Quarantänekrankheit auf weiteren Rebstöcken festgestellt. Auch Larven der amerikanischen Rebzikade, die mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Flavescence dorée infiziert waren, wurden gefangen. Dies hat das Labor der Agentur für Ernährungssicherheit (Ages) in Zusammenarbeit mit dem amtlichen Pflanzenschutzdienst des Landes Steiermark festgestellt.
 
Rebzikade überwintert
Die amerikanische Rebzikade (ARZ), Überträger der gefährlichen Phytoplasmose "Grapevine flavescence dorée" (Goldgelbe Vergilbung der Rebe) wurde 2004 erstmals im Raum Klöch und St. Anna am Aigen gefunden. In den ersten Jahren der Beobachtung wurden nur erwachsene Zikaden (Adulte) gefunden. In der Zwischenzeit ist die amerikanische Rebzikade in großen Teilen der Südoststeiermark heimisch geworden. Das heißt: Sie überwintert als Ei und durchlebt alle fünf Larvenstadien bis zur erwachsenen Rebzikade.
 
Rebzikaden zugeflogen
2008 wurden erste Adulte am östlichen Rand des südsteirischen Weinbaugebietes in der Gemeinde Spielfeld und ein Jahr später in Retznei gefangen. Die Experten der Agentur für Ernährungssicherheit gehen davon aus, dass diese Zikaden aus dem Südosten zugeflogen sind. Der österreichweit erste Ausbruch der goldgelben Vergilbung wurde im Herbst 2009 in der Gemeinde Tieschen festgestellt. Die in Borkenritzen überwinternden Eier sind immer frei von der Krankheit. Damit es zu einer Verbreitung der goldgelben Vergilbung kommen kann, müssen befallene Stöcke im Weinbaugebiet vorhanden sein oder infektiöse Zikaden aus anderen Gebieten im Sommer zufliegen.
 
Befallene Reben entfernen
Daher ist es wichtig, befallene Reben so rasch wie möglich zu entfernen und die Population der amerikanischen Rebzikade durch geeignete Maßnahmen zu verringern. Von der Aufnahme des Krankheitserregers der Flavescence dorée bis zur Fähigkeit, die Vergilbungskrankheit weiterzugeben, vergehen rund drei Wochen.
 
Bekämpfung verpflichtend
Daher muss mit Maßnahmen gegen die amerikanischen Rebzikade ab dem dritten Larvenstadium - ab Mitte Juni - begonnen werden. Die ersten erwachsenen Zikaden treten ab Mitte bis Ende Juli auf, sind sehr mobil und können eine rasche Verbreitung über weite Distanzen verursachen. Laut Verordnung der Landesregierung (LGBl.Nr. 35/2010) müssen Eigentümer oder Verfügungsberechtigte von Weingärten - mindestens 500 Quadratmeter Rebfläche pro Betrieb - und von Vermehrungsflächen wie Rebschulen, Mutterrebenbestände verpflichtend Maßnahmen ergreifen.
 
Verbreitungsgebiet
Diese verpflichtenden Maßnahmen sind im Verbreitungsgebiet zu ergreifen. Das Verbreitungsgebiet im steirischen Weinbaugebiet: Bezirke Feldbach und Radkersburg, Bezirk Fürstenfeld ohne die Gemeinden Bad Blumau, Burgau, Großsteinbach und Hainersdorf, im Bezirk Weiz die Gemeinde Markt Hartmannsdorf und im Bezirk Leibnitz die Gemeinden Berghausen, Ehrenhausen, Gamlitz, Ratsch, Retznei, Seggauberg, Spielfeld, Sulztal und Wagna.
 
Verordnung sinnvoll
Da die Quarantäne-Krankheit "Goldgelbe Vergilbungskrankheit" im benachbarten Slowenien nachgewiesen wurde, sich dort das Verbreitungsgebiet in den vergangenen Jahren ebenfalls vergrößerte und der Zuflug von amerikanischen Rebzikaden aus dem Südosten ständig beobachtet wurde, hat die steirische Landesregierung bereits im Jahr 2009 eine Bekämpfungsverordnung erlassen. Das ist ein absolut richtiger und mutiger Schritt, da durch die verpflichtenden Maßnahmen die Population der amerikanischen Rebzikade massiv verringert werden konnte. Somit kann die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruches von Flavescence dorée möglichst gering gehalten werden. Was diese Krankheit anrichten kann, zeigt das Beispiel Serbien, wo innerhalb von nur zwei Jahren durch tatenloses Zusehen 800 Hektar Rebflächen gerodet werden mussten. Die Gültigkeit der Verordnung LGBl.Nr. 35/2010 musste aufgrund der Monitoringergebnisse aus dem vergangenen Jahr um die Gemeinden Gamlitz, Ratsch, Retznei, Seggauberg, Sulztal und Wagna im Bezirk Leibnitz erweitert werden. Außerdem war wegen des Ausbruchs der Quarantänekrankheit im letzten Herbst die Einrichtung einer Befalls- und Sicherheitszone zwingend vorgeschrieben.
 
Zwei Zonen
Die Befallszone umfasst die Gemeinde Tieschen östlich des Drauchenbaches und südlich des Buchberggrabenbaches. Zur Sicherheitszone gehören der restliche Teil der Gemeinde Tieschen, die Gemeinden Bad Radkersburg, Halbenrain, Hof, Klöch und Radkersburg Umgebung und die Katastralgemeinden Aigen, Klapping, Plesch, Risola, Frutten, Gießelsdorf, Karbach und Sulzbach. In den Befalls- und Sicherheitszonen sind die Eigentümer oder Verfügungsberechtigte von jeglichen Weingärten, Vermehrungsflächen, Weinhecken, Weinlauben sowie von einzelnen Rebstöcken inklusive Direktträgerreben verpflichtet Maßnahmen zur Bekämpfung der amerikanischen Rebzikade durchzuführen.
15.07.2010
Autor:Werner Luttenberger
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