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Agrarstrukturerhebung 2010: Was es zu beachten gilt

Es besteht grundsätzlich Auskunftspflicht für alle Landwirte. Stichtag ist der 31. Oktober 2010.
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In Kombination mit der Erhebung zu landwirtschaftlichen Produktionsmethoden wird im Herbst 2010 erstmals seit dem Jahr 1999 wieder eine statistische Vollerhebung auf die auskunftspflichtigen Landwirte zukommen. 
 
Zur Auskunft verpflichtet sind alle landwirtschaftlichen Betriebe, also Einheiten mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens einem Hektar. Einheiten mit weniger als einem Hektar sind nur dann von der Erhebung betroffen, wenn sie die gesetzlich vorgegebenen Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten (Anbau besonderer Kulturen: zB 15 Ar intensiv genutzte Baumobstfläche; Tierbestände: zB Haltung von mindestens drei Rindern oder fünf Schweinen oder zehn Schafen bzw. Ziegen). Weist ein Betrieb keine der Erfassungsgrenzen für einen landwirtschaftlichen Betrieb auf, besitzt aber mindestens drei Hektar Wald, dann ist auch dieser, nämlich als "Forstbetrieb", zur Auskunft verpflichtet.
Diese Erhebung ist für agrarpolitische Entscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene - wie etwa für die Festlegung von Ausgleichszahlungen oder der Entwicklung von Förderungsprogrammen - eine unentbehrliche Grundlage. Sie liefert wertvolle Erkenntnisse über die Entwicklung der österreichischen Land- und Forstwirtschaft. Gerade zur Bewertung der bestehenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als auch für Vorschläge zur Ausgestaltung der GAP nach 2013 ist die Europäische Kommission einmal mehr auf unabhängig gewonnene Daten angewiesen.

Gemeindeorgane behilflich

Die auskunftspflichtigen Landwirte erhalten ihre Benutzerkennung, ihr Passwort und das zum Ausfüllen des Fragebogens notwendige Informationsmaterial direkt von der Statistik Österreich. Sie haben die Möglichkeit, den Fragebogen entweder direkt über den eigenen PC (Direktmelder) oder mit Unterstützung der zuständigen Gemeindeorgane zu beantworten. Diese melden sich im Beisein des Landwirtes mit dessen Zugangsdaten am Gemeinde-PC an, greifen auf den jeweiligen Erhebungsbogen zu und sind beim Ausfüllen des elektronischen Fragebogens behilflich.

Neue Bereiche werden erhoben

Neben den klassischen agrarstrukturellen Kernthemen wurden einige neue Themen wie etwa Bodenbearbeitung, Erosionsschutz, Nutzung erneuerbarer Energien oder Biolandbau in den Fragenkatalog aufgenommen. Zudem werden sämtliche Verwaltungsdaten die der Statistik Österreich zur Verfügung stehen und auch verwendet werden dürfen, genutzt.
 
Neben Name und Adresse des Betriebes sind auch die Flächenangaben aus dem Mehrfachantrag sowie Angaben aus der Tierliste bzw. aus dem Veterinärinformationssystem bereits vorgegeben. Somit müssen nur noch jene Fragen beantwortet werden, für die keine ausreichenden bzw. geeigneten Informationen aus anderen Quellen vorliegen. Dabei ist zu beachten, dass die Flächenangaben auf das Erntejahr 2010 zu beziehen sind.

Fristen einhalten

Der Versand der Erhebungsunterlagen erfolgt Mitte Oktober 2010, offizieller Stichtag ist der 31. Oktober. Bis 31. März 2011 ist die Befüllung und Übermittlung der Fragebögen abzuschließen.

Hilfe für die Landwirte

Als Hilfestellung/Hilfeleister während der Erhebung stehen zur Verfügung:
  • Geschulte Erhebungsorgane in den Gemeinden
  • Folder mit "Bedienungsanleitung" für die Anwendung des elektronischen Fragebogens
  • Ausfüllanleitung für den elektronischen Fragebogen
  • Direkthilfe im Fragebogen zu bestimmten Eingabefeldern (F1-Taste)
  • Kostenlose Telefonhotline unter der Nummer 0800/799766
  • Infos auf der Homepage www.statistik.at
  • Postfach für Anfragen per E-Mail: agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at
21.10.2010
Autor:Robert Schöttel
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