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Agrarrechtsänderungsgesetz im Landwirtschaftsausschuss beschlossen

Im Landwirtschaftsausschuss des Parlaments konnte am Mittwoch von den Regierungsparteien eine Einigung über das Agrarrechtsänderungsgesetz erzielt werden. Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich betonte vor allem die nun mögliche Umsetzung von Maßnahmen für die Milchbetriebe.
Mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz 2009 erfolgt die Anpassung einer Reihe von Gesetzen im Landwirtschaftsbereich, zum Großteil betrifft dies Änderungen im Vollzug des EU-Rechtes. Zentraler Punkt ist die Novelle zum Marktordnungsgesetz, die auch die Konkretisierung der nationalen Spielräume bei der Umsetzung des EU-Gesundheits-Checks durch den Gesetzgeber beinhaltet.
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Wichtige Änderungen für Milchbauern

Wichtige Elemente der Novelle zum Marktordnungsgesetz betreffen insbesondere die Milchbäuerinnen und Milchbauern. So wird hier die Grundlage zur Einführung einer gekoppelten Milchkuhprämie für die Betriebe ab 2010 im Umfang von EUR 26 Mio. (12 Mio. von der EU und 14 Mio. national) geschaffen.

Quotenerhöhung heuer ausgesetzt - Überlieferer stärker belastet

Auch Maßnahmen zum Milchmarkt sind hier geregelt: Wie von Minister Berlakovich angekündigt, soll aufgrund der schwierigen Lage auf dem internationalen Milchmarkt die Zuteilung der zusätzlichen Milchquoten in Österreich von 1% nur erfolgen, wenn die Marktlage dies rechtfertigt. "Für mich ist klar, dass es zum jetzigen Zeitpunkt, also in diesem Quotenjahr, keine Erhöhung der Milchliefermengen geben wird", betont Berlakovich. Diese Quote wandert in die nationale Reserve und wird nicht wirksam in der Saldierung.

Die Quotensaldierung bei der Milch wird in der neuen Marktordnung nicht abgeschafft, dafür sollen aber starke Überlieferer in Zukunft auch eine höhere Zusatzabgabe zahlen und somit eingebremst werden. Die Spreizung bei der Saldierung (also der Unterschied zwischen Basisabgabe und erhöhter Überschussabgabe) wird auf 0,4 zu 1 erhöht. Die bisher enthaltene Quotenkürzung bei deutlicherer Unterlieferung wird gestrichen.

"Mit den nun im Ausschuss beschlossenen Maßnahmen ist der Weg für das von mir geschnürte Milchpaket im Umfang von EUR 50 Mio. frei, wovon EUR 26 Mio. auf die Milchprämie entfallen. Neben den Bemühungen und Teilerfolgen auf europäischer Ebene zur Entlastung des Milchmarktes - ich nenne hier die Intervention und die Exporterstattungen - sind dies wichtige Punkte für den Erhalt des Milchstandortes Österreich", ist der Minister überzeugt.

Änderungen bei gekoppelten Direktzahlungen

Neben dem Milchbereich werden auch andere Punkte in der Marktordnungsnovelle geregelt. So müssen einzelne gekoppelte Direktzahlungen in das System der Einheitlichen Betriebsprämie übergeführt werden, wie etwa die Schlachtprämie, die Hartweizenprämie und die Eiweißpflanzenprämie. Dazu sind auch Regelungen für möglich auftretende Sonder- und Härtefälle vorgesehen. Die Mutterkuhprämie soll gekoppelt bleiben, was laut Berlakovich besonders wichtig für die Berg- und Grünlandregionen ist. Auch die Grundlage für die Teilnahme an den EU-Gemeinschaftsprogrammen (Schulobst- und Gemüseprogramm ab Herbst 2009) wird mit der Novelle geschaffen.

Darüber hinaus werden im Agrarrechtsänderungsgesetz aufgrund EU-bedingter Änderungen oder fachlicher Notwendigkeiten Anpassungen beim Pflanzenschutzmittelgesetz, beim Pflanzenschutzgesetz, dem Pflanzgutgesetz und beim Forstlichen Vermehrungsgutgesetz vorgenommen.
02.07.2009
Autor:Ing. Franz Kamleitner
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