Mangelhafte Kennzeichnung der Ladung. |
Die Ladung auf einem 20 km/h-Anhänger war offenbar für eine Bautätigkeit am Hof bestimmt. Der junge Landwirt war als Traktorlenker sicher sehr bemüht, das nach hinten hinausstehende Ende des Eisengitters für den Nachfolgeverkehr sichtbar zu machen. Es ist ihm nur ein kleiner Fehler unterlaufen, dass die Unterkante der Langguttafel um ein Vielfaches zu hoch über der Fahrbahn angebracht war.
Konkret heißt es in den gesetzlichen Bestimmungen, dass eine Ladung, die mehr als einen Meter über den vordersten oder hintersten Punkt des Zugfahrzeuges oder Anhängers hinausragt, durch eine 40 x 25 cm große, weiße Tafel mit einem roten Rand von 5 cm Breite erkennbar gemacht sein muss. Der rote Rand der Tafel muss außerdem rückstrahlend sein.
Die Anbringung der Langguttafel muss lotrecht und senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges erfolgen. Die Unterkante der Tafel darf hinten nicht mehr als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein! Das hat den einen Grund, dass die Tafel vom nachfolgenden Lenker aus seiner Sitzposition gut und rasch wahrgenommen werden kann.
Im jeweiligen Anlassfall war die Unterkante der Langguttafel über zwei Meter von der Fahrbahn positioniert.
Konkret heißt es in den gesetzlichen Bestimmungen, dass eine Ladung, die mehr als einen Meter über den vordersten oder hintersten Punkt des Zugfahrzeuges oder Anhängers hinausragt, durch eine 40 x 25 cm große, weiße Tafel mit einem roten Rand von 5 cm Breite erkennbar gemacht sein muss. Der rote Rand der Tafel muss außerdem rückstrahlend sein.
Die Anbringung der Langguttafel muss lotrecht und senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges erfolgen. Die Unterkante der Tafel darf hinten nicht mehr als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein! Das hat den einen Grund, dass die Tafel vom nachfolgenden Lenker aus seiner Sitzposition gut und rasch wahrgenommen werden kann.
Im jeweiligen Anlassfall war die Unterkante der Langguttafel über zwei Meter von der Fahrbahn positioniert.

